Liebe Community,
Das vom Programm ermittelte Feiertagsentgelt wird automatisch mit der Lohnart 5030 Feiertagslohn bei Kug steuerpflichtig und sozialversicherungsfrei für den Arbeitnehmer abgerechnet. Die Sozialversicherungsbeiträge trägt der Arbeitgeber in voller Höhe alleine.
Ist LA 5030 SV und St-pflichtig oder ....?!
Wenn ich das richtig verstehe, wird die 5030 steuerpflichtig und für den AN sv-frei abgerechnet.
Das mag in der Tabelle der Standardlohnarten ein klein wenig verwirren, da die SV-Spalte nicht zwischen AG und AN unterscheidet (falls ich nichts übersehen habe).
Dachte es geht um Tippfehler 🙂 aber danke trotzdem 🙂
🙂 Aber doch nicht bei der DATEV 😉