Hallo,
ich habe zum ersten Mal einen privat versicherten Mitarbeiter der aus der Entgeltfortzahlung rausfällt, da er länger als 42 Tage krank ist.
Welchen Ausfallschlüssel muss ich nach den 6 Wochen im Kalender in Lohn und Gehalt eingeben?
Ich habe es erst mit KO probiert, dann hat das Programm aber gesagt, ich solle K6 nehmen:
Bei der Verwendung von K6 kam dann folgender Hinweis:
26,59 € sind VL.
Ich kenne die private Versicherung des AN nicht und weiß daher gar nicht, ob der AN Krankentagegeld erhält. Muss ich das abklären und mir die Höhe nennen lassen falls er welches erhält?
Ich wäre für eure Hilfe dankbar.
Gruß, Pebbles
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
sofern der Mitarbeiter Anspruch auf Krankentagegeld hat, hinterlegen Sie den Ausfallschlüssel K6 im Kalender.
Ob der Mitarbeiter Anspruch hat und wie hoch das Krankentagegeld ist, klären Sie bitte direkt mit dem Mitarbeiter.
Der Arbeitgeberanteil zur vermögenswirksamen Leistung zählt zu einer weitergewährten Arbeitgeberleistung.
Für privat versicherte Arbeitnehmer gilt die Bagatellgrenze nur, wenn der Versicherungsvertrag des Arbeitnehmers einen Anspruch auf Krankentagegeld (§ 178 b Abs. 3 Versicherungsgesetz) vorsieht. Damit die weitergewährte Arbeitgeberleistung sozialversicherungsrechtlich richtig abgerechnet wird, erfassen Sie die Sozialleistung brutto und netto unter Mitarbeiter | Bewegungsdaten | Monatsstammdaten | Registerkarte Arbeitgeberleistungen.
Ohne Anspruch auf Krankentagegeld sind alle weitergewährten Arbeitgeberleistungen für privatversicherte Arbeitnehmer uneingeschränkt beitragspflichtig. Wenn privat krankenversicherte Arbeitnehmer ohne Anspruch auf Krankentagegeld abgerechnet werden, muss der ermäßigte Beitragssatz verwendet werden und der entsprechende Ausfallschlüssel KO im Kalender hinterlegt werden.
Vielen Dank Frau Heubeck!