Hallo zusammen,
weiß jemand von Ihnen, ob man Rentnern, die wegen Kurzarbeit bei uns auch weniger arbeiten, aber kein KUG bekommen dürfen, Nettoausfälle mit der Lohnart 406 aufstocken darf?
Vielen Dank und herzliche Grüße
Sebastian Gutknecht
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Eine Aufstockung durch den Arbeitgeber ist für "Mitleidende" ausgeschlossen.
Bis 31.12.2021 gilt (Haufe-Auszug):
"Aufgrund der in der Corona-Krise strukturell flächendeckenden Gewährung von Kurzarbeitergeld und zur Vermeidung von sozialen Härten ist eine Aufstockung des Kurzarbeitergelds durch den Arbeitgeber vorübergehend steuerfrei gestellt worden. Entsprechend der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung bleiben noch bis 31.12.2021 Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld bis 80 % des Unterschiedsbetrags zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt nach § 106 SGB III (jeweils brutto) steuerfrei."
Eine Fortsetzung der AG-Aufstockung in 2022 ist mir bisher nicht bekannt.
Gut zu wissen, vielen Dank.
@ Datev-MA - wenn ich Mandant Aufstockung KUG 100% eingebe bei Nicht-Rentnern) rechnet er mir aktuell bei allen automatisch 100% steuerfreie Zuschüsse mit 406 ab. Wenn das rechtlich gar nicht korrekt ist, wie stelle ich das auf steuerpflichtig um?
Hallo,
aktuell wird der Kug-Zuschuss mit der Stammlohnart 406 steuerfrei abgerechnet.
Hier handelt es sich um einen Fehler im Rechenzentrum.
Bis zur Fehlerbehebung kann der Zuschuss manuell über die Bewegungsdaten gebucht werden.
Informationen zur Abhilfe erhalten Sie in unserem Hilfe-Dokument: Automatischer Zuschuss zum Kurzarbeitergeld wird ab 01/2022 weiter steuerfrei abgerechnet .
Dankeschön!