Liebe Community,
eine Frage zu Aufmerksamkeiten bei besonderen persönlichen Anlässen.
Hat irgendjemand Erfahrungen gemacht hinsichtlich der Geburt von Zwillingen?
Ist dies als ein Anlass (also max. 60 € Zuwendung) oder als zwei Anlässe, da es zwei Kindern sind (also max. 120 € Zuwendung) zu behandeln?
Habe im Internet nichts gefunden, vielleicht weiß ja wer was 🙂🙂
Freundliche Grüße
T.H.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
ohne es zu wissen, leite ich es einfach mal ab. Eine Aufmerksamkeit ist eine im gesellschaftlichen Verkehr übliche Zuwendung.
Ich finde es durchaus üblich, dass - wenn es Zwillinge sind - das jeder Zwilling etwas bekommt. Es sind somit zwei Geburtstage, die auf das gleiche Datum fallen.
Zu bedenken gebe ich aber zwei Dinge, erstens es ist eine Freigrenze, wenn der Prüfer nicht mitspielt...
und
die Geburt könnte ein Ereignis sein, allerdings aus meiner Sicht zweimal. 😉 Wie wäre, wenn der eine Zwilling kurz vor 0 Uhr und der zweite kurz nach 0 Uhr geboren wurde?!
Wenn der Mandant mitspielt und sich dem Risiko bewusst ist, würde ich bis EUR 120,00 ausgeben und berücksichtigen.
Sollte der monatliche Sachbezug noch nicht anderweitig verwendet werden, könnten natürlich auch noch die EUR 50,00 verwendet werden.
Viele Grüße
T. Reich
Guten Morgen und danke für die Antwort!
Wir sind hier zu einem ähnlichen Schluss gekommen. Auch im Sinne einer jursitischen Sekunde, die mindestens zwischen den zwei Geburten vergeht.
Der 50 € Sachbezug wurde schon ausgeschöpft.
So probieren wir es mal und im schlimmsten Fall geht es um keinen größeren Betrag, der dann noch geltend gemacht werden muss.
Ich berichte, falls es zu Schwierigkeiten kommen sollte 😉
Einen guten Start noch in den Tag!
T.H.