Liebe Community,
irgendwo hatte ich letztens gelesen, welche Aufbewahrungsfristen für die
1. Anträge und
2. Unterlagen sowie
3. Bescheide
im Zusammenhang mit den Entschädigungszahlungen nach § 56 IfSG (angeordnete Quarantäne bzw. entsprechende spätere Umbenennung in Absonderung etc.) gelten.
Allerdings weiß ich nicht mehr wo und wann. Wer kann mir dazu bitte Auskunft geben und im besten Falle noch die Quelle nennen?
Vielen Dank und viele Grüße.
immer min. 10 Jahre (Grundregel)
Aufbewahrungspflichten: Welche Unterlagen muss ich wie lange behalten? | Verbraucherzentrale.de