Liebe Community!
Bei uns hat sich das Finanzamt zur Lohnsteuer-Außenprüfung angemeldet.
Wir haben eine RZ-Sicherung vor dem Monatsabschluss Januar 2022 durchgeführt (wir sichern jeden Monat automatisch nach erfolgtem Monatsabschluss im RZ), damit wir ggf. noch eine Nachberechnung für das Kalenderjahr 2020 (wegen offener Abschlussprüfung der Kurzarbeit durch die Agentur für Arbeit) vornehmen können.
Um eine Mandanten-DVD anfordern zu können, müssen die Daten auch für das Kalenderjahr 2020 im RZ archiviert werden.
Ist dann trotz bereits erfolgter Archivierung noch eine Nachberechnung des Kalenderjahres 2020 möglich?
Danke schon einmal im Voraus für die Mühe und ggf. Antworten.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Soviel ich weiß, wird durch eine Archivierung die Möglichkeit einer Nachberechnung nicht beeinflusst. Lediglich wenn durch einen Monatsabschluss 01/22 eine Wiederholungsabrechnung 12/2021 nicht mehr möglich ist, kann 2020 nicht mehr angefasst werden.
Oder gibt es dazu andere Erfahrungen?
Vielen lieben Dank für Ihre Antwort und herzliche Grüße
Vielen lieben Dank für Ihre Antwort und herzliche Grüße!