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Arbeitszeitkonto neues Jahr

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letzte Antwort am 10.02.2022 08:25:56 von Astrid_Preuß
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optima
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
199 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

vorab - ich arbeite mit Lohn/Gehalt classic.

Wir rechnen Baulohn ab und arbeiten mit dem Arbeitszeitkonto.

 

Für das neue Jahr habe ich bereits bei den Arbeitszeitmodellen das neue Jahr angelegt.

Leider wird dies aber bei den Abrechnungen nicht berücksichtigt.

Die Jahre vorher hat das ohne Probleme funktioniert. Hat sich das was geändert oder ist das ein Fehler in der Programmierung?

 

Danke für "schnelle" Hilfe.

 

Gruß

Christine

DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
172 Mal angesehen

Hallo Christine,


bei der Neuanlage des Arbeitszeitkontos ist es erforderlich, dass die Arbeitnehmer dem neuen Arbeitszeitkonto zugeordnet sind.


Falls Sie lediglich mit einem neuen "Gültig ab"-Datum arbeiten, achten Sie bitte darauf, dass in der Registerkarte „Zeitraumbegrenzung“ ebenfalls der neue Zeitraum hinterlegt ist.


Nähere Informationen dazu finden Sie in unserem Dokument 5303029 – Arbeitszeitkonten im Bauhauptgewerbe einrichten – Beispiele für Lohn und Gehalt.


Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Sachverhalt. Wenden Sie sich dafür bitte über die üblichen Servicekanäle an uns.

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 10.02.2022 08:25:56 von Astrid_Preuß
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