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Arbeitszeitgesetz

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letzte Antwort am 19.08.2020 13:07:14 von t_r_
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FliegerA320
Beginner
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Nachricht 1 von 3
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Hallo, 
bei der Berechnung des KuG wird von der normalen 40 Stunden Woche ausgegangen.
Ich bin als Pilot beschäftigt und nach §20 Arbeitszeitgesetz gilt diese Regelung nicht für Besatzungen von Flugzeugen da die Regelarbeitszeit erheblich von dieser Norm abweicht. 
Wenn die Berechnung nach der Norm des Arbeitszeitgesetz durchgeführt wird ergibt sich ein falsches und für mich als Arbeitnehmer ein ungünstiges Bild. Ich kann quasi  immer, auch bei voller Arbeitsbelastung in KuG eingestuft werden da die 40 Stunden Woche nie auf den Dienst passt.
Wie gehe ich damit am besten um?

einmalnoch
Experte
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Nachricht 2 von 3
182 Mal angesehen

Da in die Arbeitszeitregelungen bei Piloten noch viele andere Faktoren hineinspielen kann in diesem Forum eher keine verbindliche Auskunft gegeben werden.

"Never trust a computer you can't throw out a window." - Steve Wozniak
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t_r_
Allwissender
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Nachricht 3 von 3
111 Mal angesehen

Hallo,

 

in der Regel "fummeln" doch bei den Fluggesellschaft die Gewerkschaften sehr stark mit rum. Haben Sie keine Arbeitnehmervertretung? Ein Betriebsrat hat zwingendes Mitbestimmungsrecht bei der Kurzarbeit. Vielleicht sollten Sie dort mal fragen.

 

Viele Grüße

T. Reich

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letzte Antwort am 19.08.2020 13:07:14 von t_r_
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