Hallo,
bei der Berechnung des KuG wird von der normalen 40 Stunden Woche ausgegangen.
Ich bin als Pilot beschäftigt und nach §20 Arbeitszeitgesetz gilt diese Regelung nicht für Besatzungen von Flugzeugen da die Regelarbeitszeit erheblich von dieser Norm abweicht.
Wenn die Berechnung nach der Norm des Arbeitszeitgesetz durchgeführt wird ergibt sich ein falsches und für mich als Arbeitnehmer ein ungünstiges Bild. Ich kann quasi immer, auch bei voller Arbeitsbelastung in KuG eingestuft werden da die 40 Stunden Woche nie auf den Dienst passt.
Wie gehe ich damit am besten um?
Da in die Arbeitszeitregelungen bei Piloten noch viele andere Faktoren hineinspielen kann in diesem Forum eher keine verbindliche Auskunft gegeben werden.
Hallo,
in der Regel "fummeln" doch bei den Fluggesellschaft die Gewerkschaften sehr stark mit rum. Haben Sie keine Arbeitnehmervertretung? Ein Betriebsrat hat zwingendes Mitbestimmungsrecht bei der Kurzarbeit. Vielleicht sollten Sie dort mal fragen.
Viele Grüße
T. Reich