Hallo,
bin gerade dabei KUG einzurichten.
Was trage ich den in den Mandantendaten unter Arbeitszeiten regemäßige /Feste Arbeitszeit ein
z. B. bei einer Eisdiele, die 7 Tage die Woche geöffnet hat? Von 10 Uhr morgens bis 20 Uhr abends?
und bei der monatlichen Arbeitszeit?
Bei der Arbeitnehmerin habe ich eine wöchentl. Arbeitszeit von 46 Std.
Hallo,
die wöchentliche Arbeitszeit kann mit der Umrechnungsformal "wöchentliche Arbeitszeit x 13 / 3" auf die monatliche Arbeitszeit umgerechnet werden.
In der wöchentlichen Arbeitszeit wird die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit hinterlegt.
Alle Informationen zum Kurzarbeitergeld finden Sie im Dokument 1008704 .
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Sehr geehrter Herr Stein, danke für Ihre Antwort. Trotz Ihrer Antwort und der Besuch eines Seminar bei DATEV verstehe ich das leider immer noch nicht richtig. Ich möchte Ihnen gerne meine Vorgehensweise schildern und um Ihre Einschätzung bitten. In den Mandantendaten unter Arbeitszeiten, Regelmäßige/Feste Arbeitszeit
Hallo,
im Feld "wöchentliche Arbeitszeit" können Sie die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit des Mitarbeiters hinterlegen. Diese kann auch von Montag bis Sonntag hinterlegt bzw. automatisch verteilt werden.
Im Feld "monatliche Arbeitszeit" hinterlegen Sie die monatliche Arbeitszeit des Mitarbeiters.
Welche Werte Sie in den Arbeitszeiten hinterlegen, kann nicht durch uns beantwortet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG