Hallo, habe einen Mandanten mit std. Lohn. Die haben Anfang März immer paar std. Gearbeitet, aber kommen keinen Tag auf die tägliche Arbeitszeit z.b. 8 std. Ab 21.3. ist dann Kurzarbeit angemeldet. Für die Berechnung nehme ich die tatsächlichen ist-std. z.B 5 std.+ lodas nimmt die geschätzten Rest 3 std. = die tats. Tägliche Arbeitszeit. -> Also 8st.
Und ab 21.3. habe ich dann die Kug std. täglich mit 8 std.
Passt das? bin Neuanwender, und tue mir echt schwer mit kug....
Hallo katja28,
beim "Corona-KUG" gibt es ja die Besonderheit, dass - auf den Monat bezogen - anfangs "normal" und dann
kurz-gearbeitet wird.
Sie schreiben, dass am 21.03. Kurzarbeit angemeldet wurde. Tatsächlich ist die Anzeige auf Kurzarbeit aber
Monats-bezogen zu melden. D.h. Ihr Mandant hat bereits vom 01.03. bis 20.03. "teilweise" kurz-gearbeitet.
(Wie in Ihrem Beispiel: 5 Stunden normal und 3 kurz).
Und ab dem 21.03. dann "voll" mit 0 Stunden normal und 8 kurz.
Ihre Abrechnung passt also 👍