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Arbeitszeit geringer und Kug

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letzte Antwort am 16.04.2020 10:04:36 von coester
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katja28
Beginner
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Nachricht 1 von 2
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Hallo, habe einen Mandanten mit std. Lohn. Die haben Anfang März immer paar std. Gearbeitet, aber kommen keinen Tag auf die tägliche Arbeitszeit z.b. 8 std. Ab 21.3. ist dann Kurzarbeit angemeldet. Für die Berechnung nehme ich die tatsächlichen ist-std. z.B 5 std.+ lodas nimmt die geschätzten Rest 3 std. = die tats. Tägliche Arbeitszeit. -> Also 8st.

 

Und ab 21.3. habe ich dann die Kug std. täglich mit 8 std.


Passt das? bin Neuanwender, und tue mir echt schwer mit kug....

 

 

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coester
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 2
178 Mal angesehen

Hallo katja28,

beim "Corona-KUG" gibt es ja die Besonderheit, dass - auf den Monat bezogen - anfangs "normal" und dann 

kurz-gearbeitet wird.

Sie schreiben, dass am 21.03. Kurzarbeit angemeldet wurde. Tatsächlich ist die Anzeige auf Kurzarbeit aber

Monats-bezogen zu melden. D.h. Ihr Mandant hat bereits vom 01.03. bis 20.03. "teilweise" kurz-gearbeitet.

(Wie in Ihrem Beispiel: 5 Stunden normal und 3 kurz).

Und ab dem 21.03. dann "voll" mit 0 Stunden normal und 8 kurz.

Ihre Abrechnung passt also 👍

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letzte Antwort am 16.04.2020 10:04:36 von coester
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