Guten Morgen Community,
ein Mandant hat von seinem kürzlich gekündigten Mitarbeiter die Aufforderung erhalten,
eine Arbeitsbescheinigung zu übermitteln.
Arbeitsbescheinigung habe ich übermittelt und nach Durchsicht ist mir aufgefallen, dass unter
"Angaben zum Arbeitsentgelt" kein SV-Brutto bescheinigt wurde. Klar, er wurde ja auch korrekt als arbeitslosenversicherungsfrei (was für ein Wort) abgerechnet.
Meine Frage ist nun, ob ich die Arbeitsbescheinigung damit als erledigt ansehen kann, oder hätte
ich hier noch etwas anderes berücksichtigen müssen aufgrund der Arbeitslosenversicherungsfreiheit?
Denn mit NULL SV-Brutto kann das Jobcenter doch nichts anfangen, oder?
Viele Dank im Voraus!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
hatte ich auch schon, das reicht anscheinend, ich bekam keine nachträgliche Anfrage.