Liebe Community,
eine Mitarbeiterin eines Betriebes, der zum 31.05.2022 eingestellt wurde, benötigt eine Arbeitsbescheinigung § 312 SGB III, die der Agentur für Arbeit digital übermittelt werden soll.
Ich habe, um die BG-Meldung für 2022 senden zu können, den Abrechnungsstand auf den Dezember 2022 hochgesetzt.
Ich wusste zu diesem Zeitpunkt nicht, dass man einfach nur ein Häkchen bei "Einstellung der Betriebstätigkeit" setzen muss, um alle Meldungen zu erhalten.
Ich bekomme bei der Erstellung der Arbeitsbescheinigung nun die Fehlermeldung, dass der Eintritt- bzw. Austritt vor dem Monate liege, auf den hochgesetzt wurde.
Kann ich die Arbeitsbescheinigung über Lohn- und Gehalt digital übermitteln oder befinde ich mich in einer Sackgasse?
Vielen Dank für eine Antwort und ich entschuldige mich schon mal, falls es diese Frage doch schon gab (das Thema Arbeitsbescheinigung wird so umfangreich in der Community besprochen, dass ich keine Lösung zu meinem aktuellen Problem gefunden habe)
Viele Grüße,
Elke Fritsch
Hallo Fiffich,
Eigentlich kannst Du immer eine Arbeitsbescheinigung erstellen.
Einfach auf den betreffenden Mitarbeiter
Abrechung /Arbeitsbescheinigung
LG
Sabine
Hallo Frau Fritsch,
eine Erstellung der Arbeitsbescheinigung ist in Lohn und Gehalt nicht mehr möglich.
Die Zeiträume vor dem Datum des Hochsetzens sind für das Programm nicht mehr abrechenbar. Das älteste mögliche Nachberechnungsdatum nach dem Hochsetzen das hochgesetzte Datum. Daher ist keine Meldungserstellung mehr für den gewünschten Zeitraum möglich.
In diesem Fall muss die BEA-Arbeitsbescheinigung über sv.net erstellt werden.
In dem Fall ist es dringend notwendig, dass eine Hinweismeldung kommt, bevor man hochsetzen kann, dass danach Arbeitsbescheinigungen nicht mehr übermittelt werden können, und dass man statt dessen auch Monatsabschlüsse machen kann.
Der Punkt "Hochsetzen" sollte also am besten gar nicht mehr verwendet werden, wenn dadurch die inzwischen gesetzlich geforderte Übermittlung von Arbeitsbescheinigungen vereitelt wird!
und dass man statt dessen auch Monatsabschlüsse machen kann.
High,
sorry, aber das dürfte doch wohl jedem der L&G abrechnen darf/soll bekannt sein😎
Gruss Mike
ps.
Ich wusste zu diesem Zeitpunkt nicht, dass man einfach nur ein Häkchen bei "Einstellung der Betriebstätigkeit" setzen muss, um alle Meldungen zu erhalten.
Oha, hatte ich überlesen, na ja, dann sind wohl Hinweise wichtig😂
Guten Tag Herr Aras,
Danke für die Auskunft. Ich hatte damit schon fast gerechnet und bereits über sv.net übermittelt.
Ich möchte gerne nochmal den Hinweis eines Kollegen aufnehmen. Er schlug seinerzeit vor, dass in den Mitarbeiterdaten im Menüpunkt "Bescheinigungen" die Möglichkeit einer direkten Übertragung der Daten eine gute Option sein könnte.
Beste Grüße,
Elke Fritsch
Wenn man immer nur bestehende Löhne weiterführen musste und noch nie begrenzt oder unbegrenzt Null Arbeitnehmer, dann weiß man das nicht.
Mir war nur bewusst, dass das Hochsetzen vielleicht nicht immer das beste Verfahren ist, und würde immer mit Monatsabschlüssen arbeiten, aber dass es so "gefährlich" ist, weil dann keine Bescheinigungen mehr übermittelt werden (was bei einem AN vielleicht noch ok ist, aber nicht, wenn es mehrere sind), war mir nicht klar. Daher ist gerade bei solchen Programmpunkten, die nur alle paar Jahre mal notwendig sind, wichtig, solche Hinweise zu bringen.
High,
ja, klar, hochsetzen ist so eine Sache😪, bei Unsicherheit vor dem "Knöpfchen drücken" mal einen anderen Mitarbeiter fragen aber auch nicht übel.
Oder aus Fehlern lernen, und die Erkenntnis weitergeben 😎
Aber "so what", ging ja alles.
Gruss Mike
ich bin im Normalfall der Kollege, der gefragt wird, daher...
High,
ich hatte das alles auf fiffich bezogen😎
Gruss Mike