Guten Tag,
der Mitarbeiter war bis zum 31.03.2024 als Praktikant bei uns beschäftigt und wurde ab dem 22.04.2024 übernommen.
Ich versuche, für den ersten Zeitraum (Praktikum) eine Arbeitsbescheinigung zu erstellen und zu übermitteln, allerdings scheint die Bescheinigung bei der Agentur für Arbeit nicht anzukommen.
Ich habe bereits versucht, die DÜ-Arbeitsbescheinigung im Austrittsmonat zu übermitteln, jedoch ohne Erfolg, die Agentur für Arbeit bestätigt, dass keine Bescheinigung vorliegt.
Könnten Sie mir bitte mitteilen, wie ich in diesem Fall korrekt vorgehen soll?
Danke und einen schönen Tag.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@Hamburg2305 schrieb:
Ich versuche, für den ersten Zeitraum (Praktikum) eine Arbeitsbescheinigung zu erstellen und zu übermitteln,
Arbeitsbescheinigungen können nur für den letzten Beschäftigungszeitraum erstellt werden.
Es bleibt also nur das SV-Meldeportal.