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Arbeitsbescheinigung bei Programmwechsel sowie Betriebsübergang erstellen

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letzte Antwort am 31.08.2023 10:07:09 von Bini
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IFBI
Beginner
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Nachricht 1 von 5
441 Mal angesehen

Guten Morgen,
wir sind recht neu bei Datev Lohn & Gehalt dabei. Wir haben zum 01.01.2023 die Software gewechselt. Um eine Arbeitsbescheinigung zu erstellen ist mir klar das ich, wenn die Mitarbeiter dieses Jahr ausscheiden die Daten aus der alten Software eingeben muss. Das funktioniert ganz gut (massig viel Arbeit). Nun habe ich aber eine bei der ist neben dem Wechsel zum 01.01.2023 auch noch ein Betriebsübergang zum 01.02.2023 mit bei. (Wir rechnen mehrere Firmen ab, sind aber kein Lohnsteuerbüro, alles eigenen Firmen). Das heißt ich hätte die alten Daten komplett zusammen.

 

Problem: Im alten Mandanten in Datev will er wegen der Besonderheit Betriebsübergang nichts erstellen. Lt. Forumbeiträgen "normal", OK. Im neuen Mandanten in Datev erstellt er aber die Arbeitsbescheinigung vom 01.02. - 31.08.2023 super. Nur fehlen mir ja jetzt die Daten vom Januar und Vorjahre. Wie bekomme ich die irgendwo rein?

Bei Zeitraum hilft nicht das Ersteintrittsdatum in Firma + den Haken darunter und auch nicht bei Angaben für die Arbeitsbescheinigung Abweichender Beginn Arbeitsverhältnis + Haken. Die Dame hat übrigens bei uns am 01.05.2015 angefangen, das heißt es geht hier um ein paar Jährchen was die Agentur für Arbeit haben möchte.

Was habe ich vergessen, das er mir im neuen Mandanten die Fehlermeldung bringt das ich die Vortragsdaten ab 05.2015 eintragen soll?

 

Bitte seid lieb, Anfänger in Datev

Bini
Einsteiger
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Nachricht 2 von 5
436 Mal angesehen

Lieber IFBI,

 

für jeden Betrieb eine Arbeitsbescheinigung

 

LG

 

Sabine

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FrauSmith
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 5
421 Mal angesehen

Wie schon geschrieben für jeden Betrieb (jede Betriebsnummer) muss eine Arbeitsbescheinigung erstellt werden.

 

Wenn das nicht (mehr) funktioniert mit SV-Net

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IFBI
Beginner
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Nachricht 4 von 5
404 Mal angesehen

Möchte ich ja, aber Datev hängt sich ja auf an der Besonderheit: Betriebsübergang beim alten Mandanten. Soll ich den einfach raus nehmen? Dann wird er es vermutlich machen, aber rechtlich gesehen wäre es ja falsch, weil nicht gekündigt sondern nur die Firma gewechselt wurde.

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Bini
Einsteiger
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Nachricht 5 von 5
401 Mal angesehen

Trotzdem ist für die alte Betriebsnummer eine Arbeitsbescheinigung zu erstellen.

 

Stell Dir vor er wird in 5 Jahren gekündigt, dann kannst Du eine

Arbeitsbescheinigung nur mit sv-net machen.

 

LG

Sabine

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letzte Antwort am 31.08.2023 10:07:09 von Bini
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