Guten Morgen zusammen 🙂
Ein Mitarbeiter von meinem Mandanten ist seit März 2023 im Krankengeld und hat ab dem 15. Juli 2024 einen Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt. Die Agentur für Arbeit möchte nun eine Arbeitsbescheinigung übermittelt haben.
Ich habe in den Fehlzeiten den Fehlzeitgrund auf Ende Bezug Krankengeld/Beginn Arbeitslosengeld geschlüsselt. Unter Kündigung bei Zahlungen auf nein geschlüsselt, da ich diese Info bereits vom Arbeitgeber habe und er erstellt mir trotzdem keine Arbeitsbescheinigung. Als Fehler wird mir ausgeworden, dass die Auswahl beim Register Zahlungen bei Austritt falsch ist.
Ein Austrittsdatum habe ich aber, wie in dem Dokument 1070718 nicht erfasst.
Und wenn Sie dort trotzdem "Nein" schlüsseln?
Kommt dort die selbe Fehlermeldung.
Ich kann nicht sagen, ob es mit der Fehlermeldung zusammenhängt, aber der Juli muss bereits abgerechnet sein, bevor du die Arbeitsbescheinigung erstellen kannst. Wenn das also nicht der Fall ist, musst du eine Vorwegabrechnung machen.