Hallo zusammen,
eine Arbeitnehmerin wird zum 29.01.20 aus dem Krankengeld ausgesteuert. Die Krankenkasse erwartet zu diesem Datum eine Abmeldung mit Grund 30. Die Arbeitnehmerin hat sich arbeitslos gemeldet.
Es soll eine BEA-Arbeitsbescheinigung erstellt werden.
Geht das überhaupt?
Wir könnten ja einen Austritt setzen, Meldungen machen und später wieder herausnehmen.
Aber ich kann in der Bescheinigung keine Angaben zur Beendigung des AV machen, da es ja von keiner Seite bisher beendet wurde. Wie gehe ich da vor?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
Sie müssen ab dem 29.01.2020 den Ausfallschlüssel KA erfassen. Dann sollte eine entsprechende Abmeldung erfolgen. Ob dann direkt auch die Bescheinigung erstellt wird, dass weiß ich nicht mehr genau. Ist schon etwas länger her, dass ich das machen musste. Allerdings sollten Sie die Arbeitsbescheinigung dann über den Punkt Abrechnung | DÜ-Arbeitsbescheinigungen auch ohne Austrittsdaten erzeugen können. Machen Sie einfach nach Erfassung des Ausfallschlüssels eine Probeabrechnung.
Viele Grüße
T. Reich
Herzlichen Dank,
ich hatte das mittlerweile bereits auch gefunden und bin bereits am testen.
Es wird so wahrscheinlich funktionieren.
Hallo zusammen,
uns liegt ein ähnlicher Fall vor, eine Mitarbeiterin wird zum 9.5.2023 ausgesteuert.
Im Kalender habe ich vom 1.5.-8.5.2023 den Ausfallschlüssel K6 vermerkt.
Vom 9.5.-31.5.2023 dann den Ausfallschlüssel KE.
Leider erscheint dann beim Versenden der Arbeitsbescheinigung folgender Fehler:
Kann mir jemand helfen und sagen, woran es liegt?
Vielen Dank!!!
Hallo,
Sie werden die Arbeitsbescheinigung erst nach der Abrechnung Mai 2023 machen können. Ist nicht schön, aber nach meiner Kenntnis die einzige Möglichkeit.
Ich rechne in einem solchen Fall den Mitarbeiter immer vorab ab und habe dann die Bescheinigung. Im Notfall lässt sich die Abrechnung ja wieder löschen. Da der Mitarbeiter ja ausgesteuert ist, kommt ja in der Regel auch erst mal kein Entgelt.
Viele Grüße
T. Reich
Klasse, vielen Dank, hat funktioniert 😁