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Arbeitsbescheinigung, Wohngeld etc

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letzte Antwort am 04.01.2023 15:13:25 von Matthias_Platz
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kimeba
Fortgeschrittener
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Hallo!

 

(Wie) Kann man die unterschiedlichen Bescheinigungen per BEA übermitteln?

 

Ab dem nächsten Jahr soll es ja nur noch elektronisch funktionieren und das würde ich gerne jetzt schon so handhaben.

 

Momentan wird eine Arbeitsbescheinigung automatisch nach § 312 SGB III erstellt, aber was ist mit den anderen Bescheinigungen bzw. wenn ich die Arbeitsbescheinigung noch verändern will?

 

Eine Voransicht habe ich bisher nicht gefunden 😉

 

Kann man die Kundennummer in der LuG-Version hinzufügen bzw. ist es nötig.

 

 

 

mfg Torsten

DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
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Hallo Torsten, 

 


voraussichtlich ab 01.01.2023 wird es eine verpflichtende Teilnahme an der elektronischen Übermittlung von Bescheinigungen an die Agentur für Arbeit geben. Folgende Bescheinigungen sind betroffen:


- Arbeitsbescheinigung (§ 312 SGB III), 


- Nebeneinkommensbescheinigung (§ 313 SGB III), 


- Arbeitsbescheinigung für Zwecke des über- und zwischenstaatlichen Rechts (§ 312a SBG III).


Wenn die Bescheinigung über das Programm LODAS oder Lohn und Gehalt erstellt und elektronisch übermittelt wird, ist eine Eingabe der Kundennummer nicht erforderlich und daher auch nicht möglich.


Die Bundesagentur für Arbeit hat im BEA-Datensatz kein Feld zur Angabe einer Kundennummer definiert. Es gibt daher keine Möglichkeit, die Kundennummer in der elektronischen Arbeitsbescheinigung oder Nebeneinkommensbescheinigung zu übermitteln.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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nbby11
Einsteiger
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- Nebeneinkommensbescheinigung (§ 313 SGB III), 


Die Bundesagentur für Arbeit hat im BEA-Datensatz kein Feld zur Angabe einer Kundennummer definiert. Es gibt daher keine Möglichkeit, die Kundennummer in der elektronischen Arbeitsbescheinigung oder Nebeneinkommensbescheinigung zu übermitteln.


 

Im Dokument Persönliche Angaben (Feldhilfe) - DATEV Hilfe-Center wird aber behauptet:

 

Für die Bescheinigung über Nebeneinkommen ist muss die Geschäftsstelle der Agentur für Arbeit und die Kundennummer des Mitarbeiters erfasst werden. Sind die beiden Felder in den Mitarbeiterstammdaten nur Deko?

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MB2020
Beginner
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Guten Tag Herr Platz,

 

wie genau wird denn die Bescheinigung elektronisch übermittelt?

Ich finde dazu gar keinen "Sendebutton"

 

Können Sie mir da weiterhelfen ?

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DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

 

zu übermittelnde Datensätze (Bescheinigungen) an die Bundesagentur für Arbeit im Rahmen des Datenaustauschs Entgeltersatzleistungen gemäß § 108 Abs. 1 SGB IV werden entweder nach der Abrechnung (soweit Bescheinigungen automatisch erzeugt werden sollen) oder nach manueller Meldungserstellung auf Mitarbeiterebene über das Menü Abrechnung | DÜ Arbeitsbescheinigungen bereitgestellt.

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Dokument 1070717, Bescheinigungen elektronisch annehmen (BEA).

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 04.01.2023 15:13:25 von Matthias_Platz
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