abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Arbeitsbescheinigung Lohn und Gehalt LN19562

2
letzte Antwort am 07.03.2022 10:25:11 von Nina_Schöneweis
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
MS1
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 3
656 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

DÜ Arbeitsbescheinigung klappt nicht. Hinweis LN19562 / Fehler LN19522

 

Ich habe die Abhilfe laut Dok.-Nr. 1004156 verglichen- alles richtig hinterlegt, auch alle Daten unter Erfassen/Stammdaten/Beschäftigung/Kündigung/Entlassung hinterlegt- es klappt einfach nicht!!!

 

Kann es sein, dass ich unter Stammdaten/Beschäftigung / Zeitraum.....das Beginn Beschäftigungszeitraum auch ändern muss auf 01/2019......hier ist das korrekte Eintrittsdatum aus 2008 hinterlegt.

 

Wir sind erst seit 01/2019 bei DATEV........

 

Ich verstehe auch nicht warum das System 5 Jahre zurück rechnet, die Agentur für Arbeit möchte doch nur die letzten 12 Monate bescheinigt haben.

 

Gerne ein Rat.....sonst mach ich das per Hand!!! Da wäre ich schon lange fertig:)

 

cro
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 3
651 Mal angesehen

@MS1  schrieb:

 

Gerne ein Rat.....sonst mach ich das per Hand!!! Da wäre ich schon lange fertig:)


 

Wenn sich nicht alle Sprungziele zügig erledigen lassen, ist das auch mein Vorgehen. In den Bescheinigungen wird ja auch alles weitgehend vorausgefüllt.

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 3
599 Mal angesehen

Hallo,


in der BEA-Arbeitsbescheinigung müssen Abrechnungsergebnisse von bis zu 5 Jahren vor dem Austritt berücksichtig werden. Die Meldungserstellung ist auf das aktuelle Beschäftigungsverhältnis beschränkt. 


Die Agentur für Arbeit fordert die letzten 12 Monate für steuerliche Eckdaten sowie Entgeltdaten, wenn darin mindestens 150 Kalendertage mit Entgeltzahlung liegen (sonst 2 Jahre).


Für Arbeitszeiten müssen für bis 3,5 Jahre bescheinigt werden. Für SV-Daten und Fehlzeiten gelten bis zu 5 Jahre.


Sie haben gemäß dem Dokument LN19522 bei Erstellung der Arbeitsbescheinigung in Lohn und Gehalt bereits den Personengruppenschlüssel, Beitragsgruppenschlüssel und die regelmäßige Arbeitszeit auf den Monat aus der Fehlermeldung bzw. das tatsächliche Eintrittsdatum vordatiert.


Grundsätzlich sollte die Meldungserstellung in Ihrem Beispiel mit dem Eintrittsdatum aus 2008 funktionieren. Ich empfehle Ihnen an dieser Stelle nicht, das Eintrittsdatum auf den 01.01.2019 zu ändern.


Leider habe ich keinen zusätzlichen Rat für Sie. Erstellen Sie die Arbeitsbescheinigung bitte über das Programm Bescheinigungen oder wenden Sie sich zur weiteren Klärung über die üblichen Servicekanäle an uns.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
2
letzte Antwort am 07.03.2022 10:25:11 von Nina_Schöneweis
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage