Hallo zusammen,
DÜ Arbeitsbescheinigung klappt nicht. Hinweis LN19562 / Fehler LN19522
Ich habe die Abhilfe laut Dok.-Nr. 1004156 verglichen- alles richtig hinterlegt, auch alle Daten unter Erfassen/Stammdaten/Beschäftigung/Kündigung/Entlassung hinterlegt- es klappt einfach nicht!!!
Kann es sein, dass ich unter Stammdaten/Beschäftigung / Zeitraum.....das Beginn Beschäftigungszeitraum auch ändern muss auf 01/2019......hier ist das korrekte Eintrittsdatum aus 2008 hinterlegt.
Wir sind erst seit 01/2019 bei DATEV........
Ich verstehe auch nicht warum das System 5 Jahre zurück rechnet, die Agentur für Arbeit möchte doch nur die letzten 12 Monate bescheinigt haben.
Gerne ein Rat.....sonst mach ich das per Hand!!! Da wäre ich schon lange fertig:)
@MS1 schrieb:
Gerne ein Rat.....sonst mach ich das per Hand!!! Da wäre ich schon lange fertig:)
Wenn sich nicht alle Sprungziele zügig erledigen lassen, ist das auch mein Vorgehen. In den Bescheinigungen wird ja auch alles weitgehend vorausgefüllt.
Hallo,
in der BEA-Arbeitsbescheinigung müssen Abrechnungsergebnisse von bis zu 5 Jahren vor dem Austritt berücksichtig werden. Die Meldungserstellung ist auf das aktuelle Beschäftigungsverhältnis beschränkt.
Die Agentur für Arbeit fordert die letzten 12 Monate für steuerliche Eckdaten sowie Entgeltdaten, wenn darin mindestens 150 Kalendertage mit Entgeltzahlung liegen (sonst 2 Jahre).
Für Arbeitszeiten müssen für bis 3,5 Jahre bescheinigt werden. Für SV-Daten und Fehlzeiten gelten bis zu 5 Jahre.
Sie haben gemäß dem Dokument LN19522 bei Erstellung der Arbeitsbescheinigung in Lohn und Gehalt bereits den Personengruppenschlüssel, Beitragsgruppenschlüssel und die regelmäßige Arbeitszeit auf den Monat aus der Fehlermeldung bzw. das tatsächliche Eintrittsdatum vordatiert.
Grundsätzlich sollte die Meldungserstellung in Ihrem Beispiel mit dem Eintrittsdatum aus 2008 funktionieren. Ich empfehle Ihnen an dieser Stelle nicht, das Eintrittsdatum auf den 01.01.2019 zu ändern.
Leider habe ich keinen zusätzlichen Rat für Sie. Erstellen Sie die Arbeitsbescheinigung bitte über das Programm Bescheinigungen oder wenden Sie sich zur weiteren Klärung über die üblichen Servicekanäle an uns.