Hallo an alle,
Arbeitnehmer geht nach Krankengeldbezug in den ALG-Bezug (23.11.2021) , bleibt aber weiterhin beschäftigt.
Die Arbeitsagentur möchte eine Arbeitsbescheinigung. Beim Abruf kommt die Fehlermeldung "....kann noch nicht erstellt werden, da Bezug ALG in der Zukunft liegt." Abruf erst nach der November-Abr. möglich.
Hat jemand eine Idee wie ich vorher an die Arbeitsbescheinigung komme?
Vielen Dank schon mal.
Gruß aus Hessen
Hallo,
über das "Modul" Bescheinigungen kann eine § 312-Bescheinigung erstellt werden, unabhängig von der Gehaltsabrechnung. Wobei zu beachten ist, dass der November dann vorhanden ist.
Grüße
Greese