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Arbeitsbescheinigung §57 / §312

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letzte Antwort am 13.05.2019 14:17:39 von t_r_
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kimeba
Fortgeschrittener
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Hallo!

Ist die Arbeitsbescheinigung nach §57 noch gültig oder was hat es mit dieser Arbeitsbescheinigung auf sich?

Bzw. Worin liegt der Unterschied zu § 312 ^^

mfg Torsten

t_r_
Allwissender
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Nachricht 2 von 2
3032 Mal angesehen

§ 57 ist SGB II

und

§ 312 ist SGB III.

SGB II = Grundsicherung (Harz 4)

SGB III = Arbeitslosengeld

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letzte Antwort am 13.05.2019 14:17:39 von t_r_
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