Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Arbeitnehmer online ist freigeschalten.
Arbeitnehmer haben eingerichtet, dass sie eine Benachrichtigungsmail erhalten, wenn neue Dokumente eingespielt sind.
FRAGE:
Funktioniert das für Hinweistexte nicht?
Das wäre ein Armutszeugnis !!!
Jede Bank schickt einem heute eine Mail, wenn neue Nachrichten vorliegen.
Mitarbeiter die Monat für Monat denselben Verdienst haben, schauen nicht regelmäßig bei Arbeitnehmer online vorbei.
Wenn jetzt aber unter dem Monat plötzlich eine Benachrichtigungsmail kommen würde, wäre die Neugierde groß.
Noch besser wäre es, wenn in der Benachrichtigungsmail stehen würde, dass einer neuer Hinweistext vorliegt.
Vielleicht rege ich mich ja umsonst auf und irgendjemand hier hat mir eine Lösung.
Hallo @HGW-Ki,
ich verstehe nicht ganz worauf du hinaus möchtest ??? 😅
Funktioniert denn grds. die Benachrichtigungsmail bei den Arbeitnehmern, wenn eine neue Abrechnung verfügbar ist oder gibt es hier schon Probleme ?
Was meinst du mit Hinweistext ? Die Hinweise auf der Lohnabrechnung ???
Bei uns klappt die E-Mail-Benachrichtigung, wenn neue Abrechnungen zur Verfügung stehen ohne Probleme.
Vielleicht stehe ich auch irgendwie auf dem Schlauch...
Die Benachrichtigung klappt bei uns auch ohne Probleme.
Was glaube ich gemeint ist, das viele Mitarbeiter diese Mail bekommen und dann trotzdem nicht rein schauen. Gewollt ist eine Möglichkeit eine Notiz mitzuschicken. Wenn die Email ohne Notiz kommt ist die Abrechnung wie immer. Sobald eine Notiz dran ist weiß der Arbeitnehmer das etwas nicht so ist wie sonst.
Hallo @kanzleiboennecke
Ich habe bei Lodas unter "Arbeitnehmer online" die Möglichkeit, Hinweistexte zu verfassen, die nichts mit der Abrechnung zu zun haben bzw. nicht auf dieser ausgewiesen werden, sondern von den Beschäftigten in deren Arbeitnehmer online gelesen werden können.
Benachrichtigung funktioniert NUR für Dokumente.
So ist zumindest mein Kenntnisstand.
Ich muss versuchen nochmals konkreter zu werden:
Problem:
Ich habe eine Information an alle Beschäftigten.
Lösungsidee:
Nun möchte ich das darüber lösen, dass ich unter Mandantendaten/Auswertungssteuerung/Zusatzeinstellungen/Arbeitnehmer online/Hinweistexte für aktuelle Informationen in "Arbeitnehmer online" diese Information an alle Beschäftigten weiterleite.
Dazu müsste es aber erforderlich sein, dass die Beschäftigten eine Benachrichtigungsmail erhalten, dass sie einen neuen Hinweistext bei Arbeitnehmer online haben.
Diese Benachrichtigungsmail funktioniert meines Wissens nach jedoch nur für die Dokumente.
Wenn nun ein Mitarbeiter Monat für Monat denselben Verdienst hat, sieht er keine Veranlassung bei Arbeitnehmer online reinzuschauen.
Also verliert auch die Möglichkeit des Hinweistextes m.E. seinen Sinn.
Das bezeichne ich als Armutszeugnis bei Arbeitnehmer online.
Hallo @HGW-Ki,
jetzt ist der Groschen gefallen 😅
In der DATEV-Hilfe ist dazu nichts zu finden. Dann scheint es so zu sein, dass die Benachrichtigung wirklich "nur" für Abrechnungen funktioniert.
Nur der Interesse halber: worin liegt denn der Sinn, Hinweistexte die nichts mit der Abrechnung zu tun haben, dort zu hinterlegen ?
EDIT: Jetzt ist mir klar, worin der Sinn liegt. Tja, ANo ist eben "nur" eine einfachere Möglichkeit den Mitarbeitern die Gehaltsabrechnung zur Verfügung zu stellen - mehr leider nicht 😅
Hallo @kanzleiboennecke ,
im vorliegenden Fall geht es schon darum, den Beschäftigten mitzuteilen, dass eine Abrechnung versehentlich erstellt worden ist.
ABER: Beim Druck war es doch bisher so, dass manche Mitarbeiter ihre Abrechnungen gar nicht geöffnet haben und somit Hinweistexte nicht beachtet wurden oder Mitarbeiter die Abrechnung gleich, ohne weitere Beachtung, abgelegt haben.
Somit sind Hinweistexte im Nirwana gelandet.
Hier hätte man die Möglichkeit, Mitarbeiter explizit darauf hinzuweisen, dass man Informationen für sie hat.
Anlässe auf Mandanten- oder auf Mitarbeiterebene lassen sich mit Sicherheit finden.
Hallo @HGW-Ki,
wenn es im vorliegenden Fall wirklich nur um eine versehentlich erstellte Abrechnung geht und der AN sowieso nicht in ANo reinschaut ist doch alles halb so wild, oder ? 😅
Wir haben selbst ANo in der Kanzlei im Einsatz und ich finde generell, dass der Abruf der Abrechnungen schon nervig ist, da wären andere Möglichkeiten denkbar - die hier auch schon sehr oft diskutiert wurden.
Wenn es aber am Ende des Tages wirklich nur "allgemeine" Informationen sind, die auch nichts mit der Lohnabrechnung zu tun haben, warum dann Info über die Hinweistexte in ANo hinerlegen ? Gerade wenn die AN scheinbar kaum auf das Portal zugreifen....
Wäre da nicht eine Info per Mail einfacher und direkter ?
@HGW-Ki schrieb:
Wenn nun ein Mitarbeiter Monat für Monat denselben Verdienst hat, sieht er keine Veranlassung bei Arbeitnehmer online reinzuschauen.
Dann kündigen Sie einfach mal einen Zugang und falls der Mitarbeiter ankommt und eine Abrechnung möchte, würde ich wirklich dreist sagen: Du hattest mit ANO die Möglichkeit zu. Ich würde dann 1 Woche mit der Aushändigung als PDF warten. 😶
Ja, radikal aber ANO ist eben kein Archiv für die Löhne, sondern nur eine sichere, digitale Möglichkeit zur schnellen Übermittlung. Da fehlt es meiner Meinung nach an Kommunikation, schon zumal der Zugang an die Personalnummer geknüpft ist und wenn ich persönlich ab 01.10 den AG wechsle, mein Zugang bis dahin bei meinem alten AG hoffentlich gesperrt wird und ich nicht mehr an meine letzten 24M Abrechnungen komme. Also lade ich schön alle PDFs auf den Rechner / die eigene Cloud.
Ich kann's zum Teil verstehen aber dazu ist ANO technisch nicht gedacht; nicht programmiert worden. Wenn das Portal an die natürliche Person geknüpft wäre (vgl. BürgerID) und jeder AG die Möglichkeit hätte, die Abrechnungen dort einzustellen und man das Portal als Archiv nutzen könnte - dann bin ich bei Ihnen.
@kanzleiboennecke schrieb:
wenn es im vorliegenden Fall wirklich nur um eine versehentlich erstellte Abrechnung geht und der AN sowieso nicht in ANo reinschaut ist doch alles halb so wild, oder ? 😅
Und wenn man technisch ehrlich ist: Arbeitnehmer online: Abrechnung löschen Wenn ANO wohl nicht mal merkt, dass es eine korrigierte Abrechnung gibt, die alleinig rechtlich Bestand hat?!
@kanzleiboennecke schrieb:
Wäre da nicht eine Info per Mail einfacher und direkter ?
Per E-Mail, MS Teams, Slack, whatever. Wie werden denn sonst andere Ankündigungen / Informationen im Unternehmen / Kanzlei verteilt?
@HGW-Ki schrieb:
ABER: Beim Druck war es doch bisher so, dass manche Mitarbeiter ihre Abrechnungen gar nicht geöffnet haben und somit Hinweistexte nicht beachtet wurden oder Mitarbeiter die Abrechnung gleich, ohne weitere Beachtung, abgelegt haben. Somit sind Hinweistexte im Nirwana gelandet. Hier hätte man die Möglichkeit, Mitarbeiter explizit darauf hinzuweisen, dass man Informationen für sie hat.
Warum sollte etwas, dass analog schon nicht funktioniert, nun plötzlich digital funktionieren oder gar besser sein? 🤔