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Arbeitnehmer im Ausland

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letzte Antwort am 21.05.2019 10:06:54 von lohnhilfe
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nadineteuscher
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 3
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Hallo Zusammen,

wir (Unternehmen in Deutschland) haben einen Mitarbeiter in den Niederlanden eingestellt, er arbeitet und wohnt dort.

Wie ist der Fall Lohn- und Sozialversicherungsrechtlich zu behandeln, auf was muss geachtet werden?

Vielen Dank im Voraus.

Liebe Grüße

Nadine

DATEV-Mitarbeiter
Daniela_Eichler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
226 Mal angesehen

Hallo Nadine,

Ihr Unternehmen, welches seinen Sitz in Deutschland hat, stellt einen Mitarbeiter ein, der in den Niederlanden arbeitet und dort auch wohnt.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsauskünfte geben können, wie dieser Mitarbeiter lohn- und sozialversicherungsrechtlich abzurechnen ist.

Vielleicht kann jemand aus der Community hier weiterhelfen?

Viele Grüße,

Daniela Eichler

Personalwirtschaft

DATEV eG

Viele Grüße Daniela Eichler
Personalwirtschaft l DATEV eG
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lohnhilfe
Meister
Offline Online
Nachricht 3 von 3
226 Mal angesehen

Hallo,

im umgekehrten Fall (Unternehmen im Ausland ohne inländische Betriebsstätte, AN im Inland) ist der AN hier sv-pflichtig (Unternehmen muss nach deutschem Recht melden und zahlen) und der AN muss die Steuer selbst abführen über ESt-Vorauszahlungen. Das Unternehmen muss sich also jemanden suchen, das den AN nach deutschem Recht abrechnet.

In Ihrem Fall dürfte es also so sein, dass jemand (in den Niederlanden?) nach niederländischem Recht abrechnen muss.

LG
VM

LG
VM
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letzte Antwort am 21.05.2019 10:06:54 von lohnhilfe
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