abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Arbeitnehmer ausgestiegen, Gehalt zu viel gezahlt - wie rückrechnen?

3
letzte Antwort am 30.07.2019 15:34:18 von danielalinden
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
danielalinden
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 4
817 Mal angesehen

Hallo liebe Community,

wir haben einen Werkstudenten, der zum 31.05.2019 bei uns (Tochterunternehmen) aussteigen sollte um im Hauptunternehmen für 2 Monate eine befristete Vollzeit-Tätigkeit auszuüben. Leider wurde der Ausstieg wegen Krankheit nicht rechtzeitig eingegeben, sodass der AN in 06/2019 nun 2mal Gehalt erhalten hat (1mal von uns/mir  ->nicht rechtmäßig & 1mal vom Hauptunternehmen->rechtmäßig).

Mit dem Arbeitnehmer ist alles geklärt und er hat uns das zu viel gezahlte Gehalt schon erstattet. Wie gebe ich diesen Umstand nun am Besten in DATEV LODAS ein? Durch Probeabrechnungen habe ich 2 verschiedene Möglichkeiten herausgefunden:

1. in 06/2019 unter "Entlohnung" den Festbezug gelöscht und anschließend in 05/2019 mit dem 31.05.2019 abgemeldet

2. in 06/2019 unter "Entlohnung" alles belassen wie es war und unter "Erfassen" -> Bewegungsdaten -> Standard den zu viel gezahlten Bruttobetrag ins Minus gesetzt. Anschließend mit 31.05.2019 abgemeldet.

Beide Varianten ergeben eine identische Überzahlung, was zumindest augenscheinlich auch richtig erscheint aber welche ist die wirklich richtige Vorgehensweise? Ich hatte solch einen Fall (zum Glück) noch nicht und möchte nun alles richtig machen

Und letzte Frage: Wenn der AN zum 01.08. nun wieder bei mir einsteigt, ist sein Konto auf null oder wird ihm die "Überzahlung" dann von seinem Lohn wieder abgezogen? Was ja nicht passieren soll, da er die Rücküberweisung ja schon veranlasst hat.

Ich hoffe ich konnte alles verständlich erklären und danke Euch/Ihnen schon einmal vielmals im Voraus

MfG

Daniela

rukorni
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 4
531 Mal angesehen

Guten Morgen Daniela,

ich gehe immer nach dem ersten Weg vor.

Beide Varianten lösen die gleichen Abrechnungen aus, es sind nur andere Eingabemethoden.

Wenn der AN zum 01.08.19 wieder eintritt, wird die Überzahlung nicht abgezogen. Da das Lohnkonto jetzt erst mal zum

31.05.19 geschlossen wird. Ab 08 ist dann wieder alles neu.

Viele Grüße

Ruth

Thomas_Kahl
Meister
Offline Online
Nachricht 3 von 4
531 Mal angesehen

Geht eigentlich ganz einfach: Austritt zum 31.05. erfassen. Fertsch. Nix weiter. Kein Festbezug löschen.

Eventuell als Nettobezug erfassen, dass der AN den Nettobetrag wieder zurück gezahlt hat. Das macht aber nur Sinn, wenn der AN mal wieder zurückwechselt und Sie planen die gleiche PNr wieder zu verwenden. Ansonsten könnte es die Überzahlung die ganz Zeit vortragen und dann mit der ersten neuen Abrechnung verrechnen.

MfG
T.Kahl
danielalinden
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 4
531 Mal angesehen

Hallo Thomas,

hallo Ruth,

vielen lieben Dank für Eure Hilfe. Dann war ich ja auf der richtigen Fährte und habe jetzt durch Euch vor der Abrechnung auf jeden Fall nochmal die Sicherheit, dass alles passen wird.

Dieses Forum ist wirklich super. So viele nette Menschen, die einem schnell bei Problemen helfen

Danke Euch und viele Grüße

Daniela

0 Kudos
3
letzte Antwort am 30.07.2019 15:34:18 von danielalinden
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage