Hallo,
ein Arbeitgeber beschäftigt einen Arbeitnehmer aus Österreich (kein Grenzgänger!) Bekommt er in Deutschland eine Steueridentifikationsnummer bzw. mit welcher Steuerklasse muss er abgerechnet werden?
Moin,
vielleicht gibt es im nächsten Jahr etwas elektronisches, solange muss der ausländische Arbeitnehmer zum Finanzamt und sich eine schriftliche Lohnsteuerbescheinigung abholen.
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Für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer werden keine ELStAM bereitgestellt. Damit der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug durchführen kann, erteilt das Betriebsstättenfinanzamt eine besondere Bescheinigung über die Steuerklasse und die ggf. beim Abzug des Solidaritätszuschlags zu berücksichtigenden Freibeträge für Kinder sowie über Freibeträge oder Hinzurechnungsbeträge.
Ausländischen Arbeitnehmern wird bislang keine Steueridentifikationsnummer (IdNr) durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erteilt. Dies gilt auch dann, wenn für diesen Arbeitnehmerkreis auf Anforderung des Finanzamts oder aus anderen Gründen (z. B. früherer Wohnsitz im Inland) steuerliche Identifikationsnummern vorliegen. Die Teilnahme dieser Arbeitnehmer am ELStAM-Verfahren ist in einer späteren programmtechnischen Ausbaustufe vorgesehen.
(aus Haufe) .
Wie beantragen dass hier für unsere AG direkt beim entsprechenden Betriebsstätten Finanzamt. Bin mir auswendig nicht sicher ob hierfür in der Toolbox ein Formula bereit steht.