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Arbeitnehmer Online Wiederabrechnung nicht weitergeben

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letzte Antwort am 20.07.2023 14:04:21 von Christopher_Fürther
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juliaho
Beginner
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Nachricht 1 von 3
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Liebe Community,

wir suchen eine "Praktikerlösung" für folgendes Problem:

 

Die Mitarbeiter eines Mandanten erhalten in einem Monat zusätzliche Gutscheine, die wir per §37b EStG über die Lohnabrechnungen versteuern und in der SV verbeitragen.

Alle Kosten trägt der Arbeitgeber.

 

Da wir allerdings > 100 Mitarbeiter haben und sehr viele Fragen und Missverständnisse bei den Lohnarten (Lodas!) 843 ff. zu erwarten haben, wollten wir gerne die Abrechnung erst ohne die Gutschein-Versteuerung erstellen und danach eine Wiederabrechnung zur Versteuerung und Verbeitragung nutzen.

 

Die Wiederabrechnung sollen dabei nicht die vorherige Abrechnung ersetzen... ist das irgendwie möglich?

 

Vielen Dank schon mal für Tipps & Lösungen!

 

Flitze0815
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 3
253 Mal angesehen

wie wär's mit der Einstellung 'Unterdrücken der Brutto-/Nettoabrechnung bei gleichem Auszahlungsbetrag' unter Mandantendaten/ Auswertungssteuerung / Register Brutto-/Netto-Abrechnung? bzw. das da drunter.. Druck nur bei Veränderung

live long and prosper
Grüße aus der Südheide
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DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 3
209 Mal angesehen

Hallo @juliaho,

 

bei einer Wiederholungsabrechnung werden die Auswertungen für DATEV Arbeitnehmer online erneut bereitgestellt.
Damit die Online-Bereitstellung der Lohndokumente den gesetzlichen Anforderungen der Textform nach § 130 BGB genügt, muss die Möglichkeit eines nachträglichen Änderns oder Ersetzens von eingestellten Lohndokumenten ausgeschlossen sein.


Für Wiederholungsabrechnungen, die nach dem Bereitstellungsdatum liegen, wird kein neues Bereitstellungsdatum berechnet. Die Wiederholungsabrechnung wird dem Arbeitnehmer sofort als zweites Dokument bereitgestellt.
Wenn die Wiederholungsabrechnung vor dem Bereitstellungsdatum liegt, wird dem Arbeitnehmer am ursprünglichen Bereitstellungsdatum die neueste Version des Dokuments zur Verfügung gestellt.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 20.07.2023 14:04:21 von Christopher_Fürther
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