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Arbeitnehmer Online / Wechsel der Beraternummer

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letzte Antwort am 17.09.2024 14:25:50 von metalposaunist
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mehrkaffee
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Wir haben einen Mandanten mit FiBu und Lohn und Gehalt (AN-Online wird bereits genutzt)

 

Der Mandant bekommt eine Unterberaternummer, weil er Unternehmen Online nutzen will.

 

Nach unserer Vorgehensweise setze ich in solchen Fällen FiBu und Lohn (für Auswertungsexport nach UO) auf die neue Unterberaternummer um und vergebe Rechte für neue Smart Cards etc. für die Unterberaternummer.

 

Meine Frage:

Kann man den Lohn auch dann "einfach so" auf die neue Unterberaternummer umsetzen, wenn Arbeitnehmer Online genutzt wird? Ich weiß nicht, woran konkret die Verknüpfung zwischen dem Lohnprogramm in der Kanzlei und dem Portal hängt, in dem der Arbeitnehmer die Lohnabrechnung einsehen kann...

metalposaunist
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LODAS / Lohn und Gehalt: Mandantendaten übertragen bei DATEV Arbeitnehmer online

 


Mandantendatenübertrag von Lohn und Gehalt nach Lohn und Gehalt

 

Die DATEV Arbeitnehmer online-Daten wurden erfolgreich mit übertragen.

Die Arbeitnehmer haben bei dem neuen Berater weiterhin den bestehenden Registrierungsstatus und Zugriff auf ihre Lohndokumente.

 

Achtung: Die Bepreisung wird dem neuen Berater in Rechnung gestellt.



@mehrkaffee schrieb:

Kann man den Lohn auch dann "einfach so" auf die neue Unterberaternummer umsetzen, wenn Arbeitnehmer Online genutzt wird?


Ja! 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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mehrkaffee
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Danke, aber stimmt das wirklich? Es ging mir ja nicht um den Übertrag zwischen den beiden Lohnprogrammen sondern nur um einen Wechsel der Haupt-Beraternummer zur Unterberaternummer. Habe gerade den Satz in dem Dokument gefunden:

 

 

Der Übertrag über das DATEV-RZ ist zwingend notwendig, da die Daten / Auswertungen bei der Anwendung des

Kopierassistenten oder beim Abändern der Beraternummer in Lohn und Gehalt nicht mehr bereitgestellt werden können.

 

 

Das würde ja bedeuten, dass man den LuG Datenbestand ins RZ schieben muss, dort auf die andere Unterberaternummer umkopiert und dann wieder zurückholt (weil sonst keine Daten für den Arbeitnehmer mehr bereitsgestellt werden können)? Wenn das schiefgeht... Mir sträuben sich schon die Nackenhaare...

 

 

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metalposaunist
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@mehrkaffee schrieb:

Das würde ja bedeuten, dass man den LuG Datenbestand ins RZ schieben muss, dort auf die andere Unterberaternummer umkopiert und dann wieder zurückholt (weil sonst keine Daten für den Arbeitnehmer mehr bereitsgestellt werden können)? 


Jupp, alles schön ins RZ senden. Da wo es hingehört, damit auch beim LAO nicht ständig Daten fehlen oder halbaktuell übertragen werden. 

 

Kannst mit dem Service Anwendungen ja schauen, ob der LuG Bestand nicht sowieso schon im RZ ist. Wenn ja, Rechtsklick > Daten übertragen > mandantengenutzte Beraternummer eintragen und ab damit. 

 


@mehrkaffee schrieb:

Mir sträuben sich schon die Nackenhaare...


Warum? Alltag für mich 😅

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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mehrkaffee
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Für mich eigentlich auch, aber wenn man sonst mit Lohn wenig zu tun hat und im Zweifel ne Menge Arbeitnehmer nicht mehr auf ihre Abrechnungen zugreifen können... Bin ich nicht scharf drauf.

 

Gerade weil Lohn und Gehalt einem das so simpel wie nur irgendwie möglich im Programm anbietet (im Gegensatz zu Rechnungswesen): Beraternummer ändern mit einer neuen Eingabe in einem frei zugänglichen Feld - überhaupt kein Problem. Aber was man damit auslöst... 😁

 

Und man muss aufpassen, bevor man die nächste Abrechnung macht, die Beraternummer in Lohn und Gehalt auch auf die neue Beraternummer anzupassen. Da kann man sich so schnell in die Sch**** reiten, wenn man dann den Monatsabschluss unter der falschen Beraternummer ans RZ abgibt. Es ist auf jeden Fall mehr Abstimmungsarbeit erforderlich als bei Rechnungswesen finde ich.

metalposaunist
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Wer weiß, was er tut, ist immer in Vorteil 😉.

 

Viel Erfolg! 🍀

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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letzte Antwort am 17.09.2024 14:25:50 von metalposaunist
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