Hallo liebe Community,
ich habe hier einen Arbeitnehmer, der einen Mietwagen benutzt hat für eine Dienstfahrt zum Steuerberater.
Mit welcher Lohnart rechne ich die Kosten ab?
Liebe Grüße aus Herzberg
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Morgen,
wollen Sie dem Arbeitnehmer die Mietwagenkosten über den Lohn erstatten? Dann wäre es Auslagenersatz und diesen müsste über eine Netto-Be- und Abzugsart berücksichtigt werden.
Viele Grüße
T. Reich
Hallo,
der Arbeitnehmer hat eine Reisekostenabrechnung sowie die Belege eingereicht. Diese wurden ihm bereits bar erstattet. Muss ich dann hier das noch über den Lohn ein- und ausbuchen oder brauche ich den Mietwagen dann gar nicht über den Lohn abrechnen?
Liebe Grüße aus Herzberg
I.M.
Hallo,
nein, der Mietwagen ist kein Lohnbestandteil.
Viele Grüße
T. Reich
Hallo,
vielen Dank für Ihre Hilfe.
Liebe Grüße aus Herzberg
I.M: