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Arbeitnehmer Mietwagen

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letzte Antwort am 27.09.2019 09:37:21 von inesmattick
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inesmattick
Einsteiger
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Hallo liebe Community,

ich habe hier einen Arbeitnehmer, der einen Mietwagen benutzt hat für eine Dienstfahrt zum Steuerberater.

Mit welcher Lohnart rechne ich die Kosten ab?

Liebe Grüße aus Herzberg

t_r_
Allwissender
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Nachricht 2 von 5
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Guten Morgen,

wollen Sie dem Arbeitnehmer die Mietwagenkosten über den Lohn erstatten? Dann wäre es Auslagenersatz und diesen müsste über eine Netto-Be- und Abzugsart berücksichtigt werden.

Viele Grüße

T. Reich

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inesmattick
Einsteiger
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Nachricht 3 von 5
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Hallo,

der Arbeitnehmer hat eine Reisekostenabrechnung sowie die Belege eingereicht. Diese wurden ihm bereits bar erstattet. Muss ich dann hier das noch über den Lohn ein- und ausbuchen oder brauche ich den Mietwagen dann gar nicht über den Lohn abrechnen?

Liebe Grüße aus Herzberg

I.M.

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 4 von 5
574 Mal angesehen

Hallo,

nein, der Mietwagen ist kein Lohnbestandteil.

Viele Grüße

T. Reich

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inesmattick
Einsteiger
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Nachricht 5 von 5
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Hallo,

vielen Dank für Ihre Hilfe.

Liebe Grüße aus Herzberg

I.M:

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letzte Antwort am 27.09.2019 09:37:21 von inesmattick
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