Guten Tag,
mir liegt ein Vergleich vor, nachdem das Beschäftigungsverhältnis zum 31.12.24 endet, im Januar 2025 wird eine Abfindung gezahlt (diese wird dann in 2025 in Raten an den ehemaligen Arbeitnehmer ausgezahlt).
Gleichzeitig soll die Restschuld des AG-Darlehens abgezogen werden.
Nun liegt uns auch seit Dezember noch eine Pfändung vor.
Darlehen:
Ich bin gerade etwas unsicher, wie ich die Darlehens-Restschuld in einer Summe "abziehen" kann.
Muss hier ein neuer Gültigkeitszeitraum angelegt werden?
Pfändung:
Ist es richtig, dass ich hier manuell als "fixen Abzugsbetrag" die gesamte Restsumme der Pfändung erfasse?
Vielen Dank für die Unterstützung 🙂
Hallo,
bei Auszahlung einer Abfindung in Verbindung mit einer Pfändung ist es richtig, dass ein fixer Abzugsbetrag manuell ermittelt und erfasst werden muss.
Diese Information finden Sie in unserem Dokument 9219389 unter Punkt 2.9.
Die Restschuld des AG-Darlehens kann in den Stammdaten als Sondertilgung erfasst werden. Beachten Sie bitte, dass die Sondertilgung nicht nach dem Austrittsmonat abgerechnet werden kann.
Weitere Informationen zur Sondertilgung finden Sie in unserem Dokument 1070586 unter Punkt 2.2.