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Arbeitgeberantrag für Entschädigungen bei Schließung von Schulen und Betreuungseinrichtungen

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letzte Antwort am 23.10.2020 16:55:49 von Katrin_muc
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Heidi1
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Guten Tag zusammen,

 

eine Mitarbeiterin hat von uns ganz normal ihren Lohn weiterbezahlt bekommen als sie, aufgrund der Kitaschließung, Zuhause ihr Kind betreuen musste.

 

Nun kann ich als Arbeitgeber einen Antrag auf Erstattung des weitergezahlten Gehalts bei er entsprechenden Behörde stellen. Aktuell geht als über ein Online- oder Papierformular. Ich frage mich jedeoch ob ich solch einen Antrag oder Bescheinigung über Datev erstellen kann?

 

Des Weiteren, kann oder sollte ich diese bezahlte Fehlzeit in Lodas eintragen?

 

Liebe Grüße

Katrin_muc
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Hallo,

ich habe mich auch erst vor einigen Tagen damit beschäftigt.

Ich bin der Meinung, der Arbeitgeber darf dann im Fall, dass der Arbeitnehmer unbezahlt daheim bleibt und seine Kinder betreut, nur die 67% vom ausgefallenen Netto bezahlen, die das Gesetz als Entschädigung (Eltern-KUG) vorsieht.

Der Arbeitgeber geht hier nur in Vorleistung, für die er die Erstattung von der zuständigen Behörde erhält.

 

In Lodas gibt es dazu das Dokument Nr. 1008768.

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LF
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Wenn § 616 BGB vertraglich abbedungen wurde...

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Heidi1
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ok, das ist bei uns vertraglich nicht der Fall.

 

Muss ich unserer Mitarbeiterin die volle Entschädigung zahlen?

Bsp.: die Netto-Verdienstausfallsumme wäre 100 EUR / die Netto-Verdienstausfallssumme zu 67% wäre dann 67 EUR.

Da wir im Vertrag keine Regelung zum § 616 haben, muss ich also die 100 EUR auszahlen?

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LF
Fortgeschrittener
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Wenn § 616 nicht ausgeschlossen ist, muss meiner Kenntnis nach der komplette Bruttolohn fortgezahlt werden.

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Katrin_muc
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Bis zu 10 Tagen.

Wenn die Schließung nicht nur vorübergehender Natur ist (länger als 10 Tage), entfällt dann der Anspruch auf Lohnfortzahlung. 

Die Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz gibt es für bis zu 10 Wochen (20 Wochen bei Alleinerziehenden).

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letzte Antwort am 23.10.2020 16:55:49 von Katrin_muc
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