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Arbeitgeber Pflichtzuschuss betriebliche Altersvorsorge Auszahlung

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letzte Antwort am 05.01.2023 10:18:32 von Sailor
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Marion22
Beginner
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Hallo,

wir haben 2022 den AG-Pflichtzu. bAV 15% abgerechnet, aber noch nicht ausbezahlt. Wir haben die Vers. der AN angeschrieben und mitgeteilt, dass sie die Beträge abbuchen sollen. Leider geht das bei einigen Verträgen nicht. Die AN müssten lt. Vers. neue Verträge für diese 15% abschließen.

- Müssten darauf dann nicht auch wieder die 15% Zuschuß abgerechnet werden?

- Gibt es eine andere Möglichkeit den AG Pflichtzuschuss auzuzahlen? Evtl. direkt an den AN überweisen?

- Oder wie habt ihr das gehandhabt?

Vielen Dank.

Sailor
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 2
88 Mal angesehen

Hallo Marion22,

 

auch bei unseren Versicherungen wäre es erforderlich gewesen, für die 15 % einen neuen Vertrag abzuschließen.

Da man die Verträge ja auch mit einer Entgeltumwandlungsvereinbarung auf eine In-Hundert-Regelung umändern konnte haben wir unsere Arbeitnehmer entscheiden lassen, was Sie möchten.

Tatsächlich haben sich bei uns 100 % für die In-Hundert-Regelung entschieden. Das heißt, der Betrag an die Versicherung bleibt gleich, der Arbeitnehmer bekommt 15 % dazu. (z.B. bei einem 100-Euro Vertrag wandelt der AN nur noch 86,96 € um und bekommt dann 13,04 € dazu). Ich habe die Verträge dann alle ab 1.1.22 rückwirkend umgestellt. Das ist jetzt natürlich ein riesen Aufwand und steuerlich ja nur noch bis 21.1.22 rückwirkend zu machen, ansonsten läuft die Versteuerung im Januar 2023.

Außerdem mussten jeden Monat die BAV-Zahlungen händisch geändert werden, weil Lodas immer alle Beträge überweisen wollte, obwohl das ja schon geschehen war.

Viele Grüße

Sailor

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letzte Antwort am 05.01.2023 10:18:32 von Sailor
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