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Arbeitgeber übernimmt Lohnsteuer

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letzte Antwort am 12.01.2021 09:12:35 von Kristin_Frohmeyer
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NaJu2008
Fortgeschrittener
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Hallo,

 

im Rahmen einer Lohnsteueraußenprüfung wurde eine fehlerhafte Dienstwagenabrechnung festgestellt.

 

Im Rahmen eines Haftungsbescheids hat der Arbeitgeber zunächst die nachzufordernden Lohnsteuerbeträge übernommen und muss diese ja aber nun beim AN zurückfordern.

 

Der AG möchte den AN damit aber nicht belasten und will diese Beträge komplett selbst tragen.

 

Feststeht, dass es sich in diesem Fall natürlich um zusätzlichen steuer- und sv-pflichtigen Arbeitslohn (für die übernommenen Steuer- und SV-Beiträge) handelt.

 

Wie muss ich das in Lodas erfassen? Bisher hatte ich nur solche Fälle mit Sachbezügen gem. §37b EStG.

 

Den Haftungsbetrag muss ich wahrscheinlich als Nettolohn erfassen. Aber welche Lohnarten brauche ich für die übernommene Steuer und SV - und wie ermittle ich die Beträge? Und welcher Nettoabzug ist empfehlenswert damit das ganze nicht auch noch ausgezahlt wird?

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 2
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Hallo,


klären Sie bitte zunächst ab, ob gemäß § 37b EStG die Sachzuwendung mit 30 Prozent pauschal versteuert werden kann.


In diesem Fall finden Sie die erforderlichen Lohnarten für die Übernahme der anfallenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge im Dokument 1035160 - Pauschal versteuerte Sachzuwendungen (§ 37b EStG) unter Punkt 3.2 Netto-Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehmer abrechnen.


Kommt §37b EStG nicht zur Anwendung, muss die Abrechnung manuell erfolgen. Es gibt keine Stammlohnart, mit der ein sonstiger Bezug abgerechnet werden kann, bei dem die Steuer und die AN-Anteile zur Sozialversicherung vom Arbeitgeber getragen werden.


Unter Mandantendaten | Lohnarten haben Sie im Register Allgemein die Möglichkeit, einen Folge Netto-Abzug zu erfassen. Der Folge Netto-Abzug wird mit dem umgekehrten Vorzeichen der Lohnart verbucht. Bei Netto-Lohnarten (z. B. Stammlohnart 230) wird das hochgerechnete Brutto berücksichtigt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 12.01.2021 09:12:35 von Kristin_Frohmeyer
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