Vielleicht liegt es an der Umrechnungsformel? Sind 30 Tage oder Kalendertage eingestellt?
Mal ein Schuss ins Blaue:
Bei den beiden AN gab es nur jeweils einen AU-Tag und die Umrechnungsformel für Teilmonate ist so gewählt, dass ein voller Monat mit 30 Kalendertagen gerechnet wird. Dann haben die AN noch 30 Tagen mit Anspruch auf Entgelt und es erfolgt keine Kürzung.
nein, daran kann es nicht liegen, ist ja bei allen Mitarbeitern gleich, trotzdem Danke. Ich habe bei der Suche nach der Umrechnungsformel meinen Fehler gefunden... Mitarbeiter war, weil aus einem Mandanten ohne U1 kopiert, nur auf U2 geschlüsselt.... Vielen Dank.