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Anspruchsübergang

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letzte Antwort am 30.07.2024 10:37:23 von lohnexperte
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Coccinelle
Beginner
Offline Online
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Hallo. Wie kann ich einen Anspruchsübergang eines Mitarbeiters gegenüber der Agentur für Arbeit in DATEV Lohn und Gehalt abbilden? Wie/an welcher Stelle gebe ich den an die Agentur zu zahlenden Betrag ein bzw. welche Eingaben müssen diesbezüglich noch beim Mitarbeiter vorgenommen werden?

 


Vielen Dank vorab.

lohnexperte
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 2
155 Mal angesehen

Hallo @Coccinelle ,

 

wenn der Anspruchsübergang an die BA tatsächlich bedient werden kann, weil der Mitarbeiter (doch) noch Entgelt erhält, würde ich das als Nettoabzug mit entsprechender Bezeichnung erfassen, so dass auf der Gehaltsabrechnung ersichtlich ist, an wen wieviel ausgezahlt wurde.

 

Sollte der Entgeltanspruch des Mitarbeiters geringer sein als der Anspruch der BA, muss man natürlich aufpassen und den Nettoabzug entsprechend reduzieren. 😉

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

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letzte Antwort am 30.07.2024 10:37:23 von lohnexperte
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