Hallo Zusammen!
Ich habe eine Frage zur Tantiemeauszahlung beim Bezug von KUG.
Kurz zum Fall:
Der Mitarbeiter war im Vorjahr Gesellschafter-GF mit Tantiemevereibarung. Die Anteile wurden mit Wirkung zum 01.01.2020 veräußert und der Mitarbeiter ist weiterhin als Angestellter beschäftigt. Derzeit bezieht er KUG und hat noch Anspruch auf die Tantieme des Vorjahres. Der Abschluss wurde von den neuen Gesellschaftern festgestellt, sodass die Auszahlung der Tantieme ansteht.
Gibt es in hier aufgrund des Bezugs des KUG's Probleme, wenn die Tantieme ausbezahlt wird?
Vielen Dank schon mal für die Rückmeldung!
Hallo,
sofern das Ist-Entgelt größer als das Soll-Entgelt ist, wird ggf. kein Kug-Entgelt berechnet.
Prüfen Sie die Einstellungen Ihrer Lohnarten. Für eine rechtliche Einschätzung fragen Sie bitte direkt bei der Bundesagentur für Arbeit nach.