Guten Tag zusammen,
kann ich das Ansparkonto aus dem Bauhauptgewerbe auch bei nicht Baumandanten nutzen?
Im konkreten Fall soll eine Firma mit gewerbsmäßiger AÜ abgerechnet werden, deren Mitarbeiter monatlich Zuviel gearbeitete Stunden ins AZK einstellen, bzw. Zuwenig gearbeitete Stunden aus dem AZK entnehmen.
Ich könnte mir vorstellen, dass eine Zeiterfassung übers Kalendarium sinnvollsten ist.
Vielen Dank
Ist auf jeden Fall möglich. Bei der, genehmigten, AÜ würde ich mich aber rückversichern, was zulässig ist. Da die Bundesagentur f. Arbeit eine sehr strenge Prüfung vornimmt.