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Annahmeverzugslohn

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letzte Antwort am 16.01.2018 15:11:39 von karsi
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karsi
Einsteiger
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Nachricht 1 von 4
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Hallo Community,

ich habe einen Fall, in dem wir nach einer fristlosen Kündigung jetzt gerichtlich verdonnert worden sind Annahmeverzugslohn in Summe X netto zu zahlen und den Grundlohn ebenfalls noch eine weitere Woche zu vergüten. Ich würde jetzt die Nachberechnung für den Austrittsmonat anstoßen, in dem ich den Grundlohn berechne und im Folgemonat eine Lohnart anlegen für den Annahmeverzugslohn, da ich von Steuer und SV Pflichtigen Bezügen ausgehe und damit der verglichene Betrag auch im Netto auftaucht . Hatte den Fall schon mal jemand und kann mir etwas darüber sagen? Ich rechne mit Lodas ab.

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 4
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Hallo Community,

kann zu dem Thema jemand helfen oder einen Tipp geben?

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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t_r_
Allwissender
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Nachricht 3 von 4
240 Mal angesehen

Hallo,

in der Regel befindet sich der Arbeitgeber im Annahmeverzug, wenn er trotz Angebot des Arbeitnehmers zu arbeiten, den Arbeitnehmer nicht arbeiten lässt. Ein klassischer Fall dafür ist, dass der Arbeitgeber fristlos gekündigt hat und im späteren Gerichtsverfahren das Austrittsdatum nach hinten rück, z. Bsp. weil die fristlose Kündigung nicht haltbar ist und durch eine fristgerechte Kündigung ersetzt wird.

In einem solchen Fall wäre das Austrittsdatum entsprechend zu korrigieren. Außerdem müsste der Lohn "normal" gezahlt werden, also für die Zeit vom vorherigen Austrittsdatum bis zum tatsächlichen Austrittsdatum. Wird sich hier auf einen pauschalen Betrag für eine bestimmte Zeit geeinigt, so müsste dieser Betrag für die Zeit tatsächlich netto hochgerechnet werden.

Sollte es sich "nur" um eine pauschale (Netto-)Entschädigung für nicht gezahlten Lohn handeln, so wäre diese zum Zeitpunkt der Auszahlung zu versteuern und zu verbeitragen.

Es ist sehr schwierig ohne die genauen Regelungen eines Urteils zu kennen genauere Tipps zu geben.

Viele Grüße

T. Reich

karsi
Einsteiger
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Nachricht 4 von 4
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Hallo Herr Stein und Herr Reich,

danke das hilft mir schon im groben. Durch die Feinheiten wusel ich mich durch

Karsi

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letzte Antwort am 16.01.2018 15:11:39 von karsi
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