Liebe Community,
ich habe folgende Situation, in der ich nicht weiter komme.
Im Jahr 2021 wurde das Mandat zur Lohnabrechnung mit unserem Steuerberater beendet und die Abrechnungen werden seitdem bei uns im Unternehmen erstellt.
Nun ploppt ein Fall aus der Vergangenheit auf, in dem eine Mitarbeiterin im Juni 2020 gekündigt wurde und nun nach mehr als 2 Jahren vor dem Arbeitsgericht entschieden wurde, dass die Kündigung unwirksam ist.
Die Mitarbeiterin nimmt also ihre Arbeit wieder auf und die laufende Abrechnung ist unproblematisch.
Nun hat sie ja aber noch Anspruch auf den Annahmeverzugslohn seit dem 01.07.2020.
Ich habe entsprechend ganz stumpf das Austrittdatum gelöscht und eine Probeabrechnung gestartet. LODAS rechnet mir auch artig rückwirkend ab, jedoch nur ab dem 01.01.2021, da ich im Bearbeitungsmonat nur bis auf den 01.01.2021 zurück gehen kann.
Mir fehlen also noch die 6 Monate Annahmeverzugslohn aus 2020.
Mit drängt sich nun die Frage auf, ob es daran liegt, dass wir keine Lohndaten aus 2020 im System haben und wie ich das beheben kann. Unterstützung durch den Steuerberater ist nicht zu erwarten.
Oder ist eine Rückrechnung über den 01.01.2021 grundsätzlich gar nicht möglich und ich muss eine andere Lösung zur Abrechnung finden?
Bin für jeden hilfreichen Gedanken dankbar! 🙂
Hallo,
eine Rückrechnung vor dem 01.01.2021 ist grundsätzlich nicht möglich.
Hier werden Sie manuell tätig werden müssen. Die Beitragsnachweise und SV-Meldungen für 2020 könnten Sie über sv-net melden. Die Lohnsteuer ist ja erst für 2022 zu berücksichtigen, als sonstiger Bezug. Das könnte somit über Lodas laufen. Problem ist, dass Sie die SV-Beiträge nicht in die LSt-Bescheinigung 22 bekommen. Auch diese werden Sie manuell korrigieren müssen.
Viel eGrüße
T. Reich
Vielen herzlichen Dank für die Auskunft. Das hilft schon einmal enorm weiter.
Für 2021 macht das System auch alles richtig. SV ist in 2021 - dafür wird es ja sicherlich bei der Echtabrechnung dann korrigierte SV-Meldungen erstellen - und die LSt packt es in 2022.
Die SV-Meldung für 2020 zu korrigieren ist zwar nicht schön, aber auch unproblematisch.
Mit welcher Lohnart rechne ich dann die 6 Monate (für 07.2020 - 12.2020) denn am besten nun ab?
Hallo,
wir können in diesem Fall keine Empfehlung aussprechen, welche Lohnarten zur Abrechnung herangezogen werden sollen.
Bitte halten Sie Rücksprache mit den entsprechenden Institutionen, wie die Korrektur durchgeführt werden soll.
Leider kenne ich mich in Lodas nicht so gut aus. Sie müssten eine Lohnart nehmen, die als sonstiger Bezug versteuert, aber keine SV-Beiträge, also sv-frei ist, berechnet.
Denken Sie daran, dass am Ende des Jahres die Lohnsteuerbescheinigung 2022 nicht passt.