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Anfrage zur Berechnung des Krankheitsentgelts bei polnischer Sozialversicherung

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letzte Antwort am 25.09.2025 18:11:40 von GLH
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Iga_Szy
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Wenn Arbeitnehmer sowohl bei einer deutschen GmbH als auch bei einer polnischen Sp. z o.o. angestellt sind und der Sozialversicherungspflicht in Polen unterliegen (dort werden auch durch die GmbH die Beiträge abgeführt), wie ist in einem Krankheitsfall das Krankheitsentgelt zu berechnen?

 

  • In Deutschland gilt für die ersten 42 Tage die Fortzahlung des Arbeitsentgelts in Höhe von 100 %,

  • in Polen beträgt das Krankengeld 80 % der Bemessungsgrundlage.

Welche Vorschriften finden in diesem Fall Anwendung und wie ist die Höhe des Krankheitsentgelts für diese Arbeitnehmer korrekt festzulegen?

GLH
Erfahrener
Offline Online
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59 Mal angesehen

Ein Arbeitnehmer kann nur in einem Staat sozialversicherungspflichtig sein.

Würde Kontakt zur ZUS aufnehmen. 

 

 

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letzte Antwort am 25.09.2025 18:11:40 von GLH
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