Wenn Arbeitnehmer sowohl bei einer deutschen GmbH als auch bei einer polnischen Sp. z o.o. angestellt sind und der Sozialversicherungspflicht in Polen unterliegen (dort werden auch durch die GmbH die Beiträge abgeführt), wie ist in einem Krankheitsfall das Krankheitsentgelt zu berechnen?
In Deutschland gilt für die ersten 42 Tage die Fortzahlung des Arbeitsentgelts in Höhe von 100 %,
in Polen beträgt das Krankengeld 80 % der Bemessungsgrundlage.
Welche Vorschriften finden in diesem Fall Anwendung und wie ist die Höhe des Krankheitsentgelts für diese Arbeitnehmer korrekt festzulegen?
Ein Arbeitnehmer kann nur in einem Staat sozialversicherungspflichtig sein.
Würde Kontakt zur ZUS aufnehmen.