Ich bin etwas überfordert mit dem Fall.
Der Beschäftigte hat
1. Altersvollrente
2. Bezüge aus einem früheren Dienstverhältnis mit Steuerklasse 1.
3. einen Minijob, der nicht jeden Monat die Höchstgrenze voll ausfüllt und
möchte nun ein weiteres Beschäftigungsverhältnis mit 5 Stunden/Woche.
Kann ich den nun einfach SV-pflichtig anmelden, also KV ermäßigt, PV voll, RV Arbeitgeberbeitrag und ohne AV. Das erste Arbeitsverhältnis aus dem früheren Dienstverhältnis ist ja kein SV-pflichtiges bei dem der zweite Minijob auf jeden Fall SV-pflichtig ist, oder?
Muß ich das als Mehrfachbeschäftigung schlüsseln und die monatlichen Verdienste in dem ersten Minijob immer an die KV melden und der Status und die Beitragspflichten wechseln dann ständig und der Arbeitgeber von dem Minijob verzweifelt dann auch an der Abrechnung?
Vielleicht hatte ja schon jemand den Fall und kann da Hilfestellung geben?
Vielen Dank vorab!
@julchenwi schrieb:die monatlichen Verdienste in dem ersten Minijob
Wenn du die neue Beschäftigung SV-pflichtig anlegst, musst du die Verdienste aus Versorgungsbezügen angeben. MFB gilt immer für gleichartige Beschäftigungsverhältnisse.