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Altersteilzeit und dann arbeitslos

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letzte Antwort am 25.04.2025 15:33:05 von cro
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Falco-21
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Hallo,

 

eine Mitarbeiterin ist bis 30.06. in Altersteilzeit. Dann hat sie sich arbeitslos gemeldet - ich muss eine Arbeitsbescheinigung erstellen. Ich weiß nicht was ist bei Kündigung/Entlassung erfassen soll.

 - wann wurde das Arbeitsverhältnis gekündigt

 - Kündigung Entlassung durch ?

 - Kündigungsfrist ?

 

Kann mir hier jemand weiterhelfen?

cro
Experte
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Nachricht 2 von 4
98 Mal angesehen

Sie können sich das nicht aus den Fingern saugen. AG und AN sollten das schon wissen.

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Falco-21
Beginner
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Nachricht 3 von 4
92 Mal angesehen

Ich habe einen Altersteilzeitvertrag - hier endet das Arbeitsverhältnis zum 30.06.2025 - 

das Unterschriftsdatum würde ich als Arbeitsverhältnis gekündigt/beendet am nehmen.

Aber was bei maßgeblicher Kündigungsfrist?

Bei Kündigung/Entlassung durch - muss ich hier "kraft Gesetzes oder Tarifvertrag" erfassen?

 

 

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cro
Experte
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Nachricht 4 von 4
78 Mal angesehen

@Falco-21  schrieb:

Ich habe einen Altersteilzeitvertrag - hier endet das Arbeitsverhältnis zum 30.06.2025 - 

das Unterschriftsdatum würde ich als Arbeitsverhältnis gekündigt/beendet am nehmen.

Aber was bei maßgeblicher Kündigungsfrist?

Bei Kündigung/Entlassung durch - muss ich hier "kraft Gesetzes oder Tarifvertrag" erfassen?

 

 


Ohne Kündigungsfrist und kraft Gesetz.

 

 

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letzte Antwort am 25.04.2025 15:33:05 von cro
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