Hallo zusammen,
eine Mitarbeiterin ist in Altersteilzeit, August war der erste Monat der Freistellungsphase.
Ich habe es so angelegt, wie bei einem ehemaligen Mitarbeiter (da hat es noch das Steuerbüro gemacht)
Nun wurden ihr im August zusätzliche SV-Beiträge abgezogen ("W" - Wertguthaben?!)
Könntet ihr mir bitte sagen, wie das zustande kommt und ob das richtig ist? Und falls nicht, wie ich es korrigieren kann?
Dies wäre die Probeabrechnung für September:
Vielen Dank schon mal. Habe leider keine andere Hilfe.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
die Mitarbeiterin erhält während der Freistellungsphase ein Brutto-Gehalt i. H. v. 1.122,80 EUR?
Die Lohnart 4550 wird bei einem Störfall verwendet. Für den Abbau des bisher aufgebauten Wertguthabens während einer Freistellungsphase benötigen Sie diese Lohnart nicht.
DATEV Lohn und Gehalt baut während der Freistellungsphase das Wertguthaben automatisch anhand des abgerechneten SV-Bruttos ab.
Wichtig: unter Stammdaten | Sozialversicherung | Wertguthaben erfassen Sie im Feld "Zur Wertguthabenbildung" kein Datum unter "Abgebaut ab". Erfassen Sie zudem im Feld "Zur Freistellung" den Beginn der Freistellung.
Liebe Frau Preuß,
genau das war es. Eine nette Mitarbeiterin von DATEV hat mich sehr schnell zurückgerufen und mir alles eingerichtet und erläutert.
Vielen lieben Dank!