Guten Morgen Community,
ich habe ab 11.23 einen Altersrentner für besonders langjährig Versicherte mit einer Teilrente in Höhe von 99 %.
Bis 10.23 ist er über der Beitragsbemessungsgrenze und somit freiwillig in der KV-versichert.
Ab 11.23 hat er seine Std. reduziert und kommt (sofort) unter die Beitragsbemessungsgrenze.
Ist ist doch so, daß er ab 11.23 in die gesetzliche KV geschlüsselt wird mit 1111/101, da er die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat, korrekt?
Viele Grüße
Ulis
Ich hätte PGRS 120 mit 3111 gesagt.