Hallo,
der initiale Erwerb der Aktienoptionen wird von der Firma durch die Erstattung von 200% des Kaufpreises subventioniert. Der Kaufpreis entsprach am Tag der Überweisung 1.205,66 €. Der Arbeitnehmer soll jetzt eine Sonderzahlung in Höhe von 2.411,32 € erhalten.
Wie muss dies in der Lohnabrechnung umgesetzt werden?
Viele Grüße
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Sie haben einen Bruttobezug. Wenn das selten vorkommt, als Einmalbezug (Prämie, Bonus oder individuell benannt).