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Aktien

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letzte Antwort am 19.05.2026 14:04:42 von cro
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Vogel_3_
Beginner
Offline Online
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Hallo,

 

der initiale Erwerb der Aktienoptionen wird von der Firma durch die Erstattung von 200% des Kaufpreises subventioniert. Der Kaufpreis entsprach am Tag der Überweisung 1.205,66 €. Der Arbeitnehmer soll jetzt eine Sonderzahlung in Höhe von 2.411,32 € erhalten. 

 

Wie muss dies in der Lohnabrechnung umgesetzt werden?

 

Viele Grüße

cro
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 2
136 Mal angesehen

Sie haben einen Bruttobezug. Wenn das selten vorkommt, als Einmalbezug (Prämie, Bonus oder individuell benannt).

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letzte Antwort am 19.05.2026 14:04:42 von cro
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