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Abzug Rentenversicherung Minijobber unter 175 Euro

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letzte Antwort am 18.09.2020 14:24:57 von Uwe_Lutz
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sternenreiterin
Aufsteiger
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Liebe Community,

 

ich habe ein Problem beim Abzug des Rentenversicherungsbeitrags bei einer Mitarbeiterin unseres Mandanten. Sie arbeitet dort als Aushilfe und bekommt maximal 96,00 € ausgezahlt. Nun gibt es ja die Mindestbemessungsgrenze von 175,00 € zur Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge. Sollte der Abzug hierfür dann nicht bei 6,30 € liegen? Bei ihr werden aber 14,55 € abgezogen. Wenn ich eine Probeabrechnung mit 180,00 € erstelle, habe ich einen korrekten Abzug von 6,48 €. Vielleicht kann mir jemand auf die Sprünge helfen. Vielen Dank im Voraus.

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 2
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Moin,

 

auf den Betrag, der zwischen tatsächlichem Entgelt und der Mindestbemessungsgrenze liegt, zahlt die Mitarbeiterin den vollen Beitrag von 18,6% und nicht nur den Arbeitnehmer-Anteil von 3,6%.

 

Insoweit liegt der AN-Beitrag über 6,30 € und hängt vom tatsächlichen Bruttoentgelt ab.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

 

 

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letzte Antwort am 18.09.2020 14:24:57 von Uwe_Lutz
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