Liebe Community,
ich habe ein Problem beim Abzug des Rentenversicherungsbeitrags bei einer Mitarbeiterin unseres Mandanten. Sie arbeitet dort als Aushilfe und bekommt maximal 96,00 € ausgezahlt. Nun gibt es ja die Mindestbemessungsgrenze von 175,00 € zur Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge. Sollte der Abzug hierfür dann nicht bei 6,30 € liegen? Bei ihr werden aber 14,55 € abgezogen. Wenn ich eine Probeabrechnung mit 180,00 € erstelle, habe ich einen korrekten Abzug von 6,48 €. Vielleicht kann mir jemand auf die Sprünge helfen. Vielen Dank im Voraus.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
auf den Betrag, der zwischen tatsächlichem Entgelt und der Mindestbemessungsgrenze liegt, zahlt die Mitarbeiterin den vollen Beitrag von 18,6% und nicht nur den Arbeitnehmer-Anteil von 3,6%.
Insoweit liegt der AN-Beitrag über 6,30 € und hängt vom tatsächlichen Bruttoentgelt ab.
Viele Grüße
Uwe Lutz