abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Abzüge vom Nettolohn (z.B. eine Rechnung)

2
letzte Antwort am 26.08.2020 15:20:37 von Astrid_Preuß
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Jens--Trzcielinski
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 3
591 Mal angesehen

Ist es möglich, einmalige Abzüge vom Nettolohn vorzunehmen, so das dieser Abzug auch auf der Lohnabrechnung erscheint. In diesem Fall hat ein AN eine Rechnung vom AG erhalten. Der RG-Betrag soll mit Verrechnung des Nettolohns beglichen werden.

t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 2 von 3
580 Mal angesehen

Nehmen Sie die Lohnart 9000, kopieren sie diese auf z. Bsp. 9001 und benennen sie entsprechend um. 

DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 3
532 Mal angesehen

Hallo,


wie von @t_r_ bereits richtig beschrieben, kopieren Sie die Lohnart 9000 und benennen diese nach Belieben um.


Eine kleine Anmerkung dazu: Sollte es sich um einen einmaligen Abzug handeln, buchen Sie die neue Lohnart nicht über Stammdaten | Entlohnung | Bezüge/Abzüge sondern über die Bewegungsdaten | Monatserfassung auf der Mitarbeiterebene. 


Viele Grüße aus Nürnberg


Astrid Preuß
Personalwirtschaft
DATEV eG  

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
2
letzte Antwort am 26.08.2020 15:20:37 von Astrid_Preuß
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage