Ist es möglich, einmalige Abzüge vom Nettolohn vorzunehmen, so das dieser Abzug auch auf der Lohnabrechnung erscheint. In diesem Fall hat ein AN eine Rechnung vom AG erhalten. Der RG-Betrag soll mit Verrechnung des Nettolohns beglichen werden.
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Nehmen Sie die Lohnart 9000, kopieren sie diese auf z. Bsp. 9001 und benennen sie entsprechend um.
Hallo,
wie von @t_r_ bereits richtig beschrieben, kopieren Sie die Lohnart 9000 und benennen diese nach Belieben um.
Eine kleine Anmerkung dazu: Sollte es sich um einen einmaligen Abzug handeln, buchen Sie die neue Lohnart nicht über Stammdaten | Entlohnung | Bezüge/Abzüge sondern über die Bewegungsdaten | Monatserfassung auf der Mitarbeiterebene.
Viele Grüße aus Nürnberg
Astrid Preuß
Personalwirtschaft
DATEV eG