abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Abwicklungsvereinbarung mit Lohnfortzahlung nach Austritt im Folgejahr

3
letzte Antwort am 23.05.2024 15:46:16 von Jacqueline_Schön
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
SJ_2020
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 1 von 4
138 Mal angesehen

Liebe Community,

 

eine ehemalige Mitarbeiterin wurde zum 31.12.2023 gekündigt.

Im Dezember fehlte sie unentschuldigt und wurde mit dieser Fehlzeit, ohne Entgelt, abgerechnet.

Zwischenzeitlich liegt uns eine Abwicklungsvereinbarung vor, aus der hervorgeht, dass ein Betrag in Höhe von XY als Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für die Zeit vom 01.12.2023 - 22.12.2023 abgegolten werden soll.

 

Dieser Betrag fällt geringer aus, als wenn zu damaligem Zeitpunkt Lohnfortzahlung geleistet worden wäre.

 

Wie muss dieser Fall gehandhabt werden? Als Abfindung nach Austritt im Folgejahr? Oder als Nachzahlung Gehalt? 

 

Vllt. hatte jmd. bereits einen derartigen Fall und kann uns einen Tipp geben?

 

Vorab vielen Dank für jegliche Info´s.

lohnhilfe
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 4
121 Mal angesehen

Eigene LA mit StLA 200 anlegen, auf volle Erstattung umschlüsseln. Als NB Dezember in den Bewegungsdaten erfassen.

 

lohnhilfe_0-1716389977564.png

 

LG
VM
0 Kudos
SJ_2020
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 3 von 4
115 Mal angesehen
 
0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 4
78 Mal angesehen

Hallo,

 

rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten.

 

Bitte halten Sie Rücksprache mit der zuständigen Krankenkasse, wie die Abrechnung erfolgen soll. 

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
3
letzte Antwort am 23.05.2024 15:46:16 von Jacqueline_Schön
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage