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Abschaffung Soli ab 01.01.2021

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letzte Antwort am 01.02.2021 18:31:10 von jena
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Goost
Beginner
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Nachricht 1 von 3
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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin mir etwas unsicher ob das Programm Lodas den Soli richtig berechnet. Alle meine Arbeiter und Angestellten zahlen bei meiner Abrechnung Januar 2021 keinen Soli mehr. Nun stellt sich für mich die Frage ob dies so richtig ist. Unser Geschäftsführer hatte im Jahr 2020 ein Bruttoarbeitslohn oberhalb der angegebenen Grenze. ( Lt. Info-Datenblatt muss ab 96.409,00 Euro der volle Prozentsatz (5,5%) der Körper- oder Einkommensteuer gezahlt werden). Aber auch bei ihm wird vom Programm kein Soli abgezogen.

Nun meine Frage: Berücksichtigt das Programm auflaufend bis zum Erreichen der Freigrenze keinen Soliabzug oder wird der Soli dann erst mit der Jahressteuererklärung 2021 fällig? Ist der Soli auf seine gesamte Bruttolohnsumme fällig oder nur auf den Betrag, der die Freigrenze überschreitet?

Kann mir jemand eine Antwort darauf geben. Vielen Dank.

MfG

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 2 von 3
395 Mal angesehen

Bei Stkl 3 und kindern fällt auch da nicht unbedingt Soli an. Geht erst bei etwa 2000euro Belastung los.. meine ich. 

 

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jena
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 3
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Mache doch für eine Probeabrechnung einfach beim Gehalt des GF mal eine 0 hinten dran.

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letzte Antwort am 01.02.2021 18:31:10 von jena
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