Hallo zusammen,
Ich habe ein Mandant mit vielen geringfügig Beschäftigten. Von diesen soll natürlich auch die AU-Zeiten abgerufen werden. Es gibt keine Möglichkeit auf die gesetzliche KK zu zugreifen, obwohl diese hinterlegt ist.
Gibt es eine Möglichkeit?
Danke
Petra Pfützner
Wenn die gesetzliche KK im Abrechnungsprogramm hinterlegt ist und alle Daten mit Personaldaten synchronisiert sind (dann wird die gesetzliche KK auch in Personaldaten angezeigt), kannst du die eAU einfach abrufen. Da ist nichts weiter auszuwählen. Die Abfrage geht automatisch an die richtige KK.