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Abrechnungsparameter Kurzarbeit Monatssollstunden

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letzte Antwort am 26.05.2025 15:32:00 von Ina_Kalvelage_
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Ina_Kalvelage_
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 3
127 Mal angesehen

Hallo zusammen,

ich muss zum ersten Mal Kurzarbeit abrechnen.

Ich stehe vor der Herausforderung, dass die Monatssollstunden richtig im Soll/Ist-Vergleich ausgewiesen werden.

Die Mitarbeiter arbeiten 174h im Monat. Laut Abgleich werden jedoch 176h angewiesen.

 

Kann mir jemand sagen, wo bei mir der Fehler ist? Sind meine Abrechnungsparameter falsch hinterlegt?
Leider ist mein Wissen noch nicht so stark ausgeprägt und daher hoffe ich hier auf Antworte. 🙂

 

Vielen Dank vorab! 🙂

DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
83 Mal angesehen

Hallo,

 

Ihre Abrechnungsparameter sind korrekt.

 

Für Gehaltsempfänger greift bei der Teilmonatsberechnung die Umrechnungsformel für Stunden. Daher werden die in den Stammdaten hinterlegten Sollstunden der täglichen Arbeitszeit herangezogen.

 

Beispiel:

 

Ein Mitarbeiter hat eine regelmäßige Arbeitszeit von Montag bis Freitag mit je 8,0 Stunden.

In 05/2025 haben wir insgesamt 22 Arbeitstage.

➡ 22 Arbeitstage * 8,0 Stunden = 176,0 Stunden.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Ina_Kalvelage_
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 3
68 Mal angesehen

Vielen Dank.

Das beruhigt mich, dass es richtig ist. Ich wundere mich nur, ob die AfA diesen Ausweis als richtig bewertet, wenn unsere Mitarbeiter jedoch 174 Monatsstunden arbeiten. Können Sie mir hierzu ebenfalls weiterhelfen?

Danke und Gruß

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letzte Antwort am 26.05.2025 15:32:00 von Ina_Kalvelage_
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