Hallo,
wir müssen laut Gerichtsbeschluss eine Urlaubsabgeltung nachträglich abrechnen. Der Austritt war in 2024. Es sind neben der Urlaubsabgeltung noch Verzugszinsen zu zahlen. Laut Haufe sind diese steuer- und sozialversicherungsfrei: Zinsen aus Urlaubsabgeltung | Haufe
Gibt es eine entsprechende Stammlohnart in LODAS für die Verzugszinsen bzw. muss die Auszahlung der Zinsen überhaupt über die Abrechnung erfolgen? Gibt es sonst noch etwas zu beachten?
Vielen Dank vorab für eure Hilfe!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
die Zinsen würde ich außerhalb der Lohnabrechnung bezahlen.
Wenn es zwingend drauf soll, was es aber nicht muss, könnte man Nr. 9989 nutzen. In Lohn und Gerhalt wäre das 9000
@GLH Danke für die Antwort!